12.10.10

Freiwillige Verkürzung der Probezeit

Im Land Nordrhein-Westfalen werden seit dem 01. Januar 2004 Fortbildungsseminare für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe der Klasse B durchgeführt.
Dadurch sollen die besonderen Unfallrisiken, die von Fahranfängern ausgehen, insbesondere durch Stärkung des Verantwortungsbewusstseins, gesenkt werden.
An den Fortbildungen dürfen Fahranfänger teilnehmen, die seit mindestens sechs Monaten einen PKW - Führerschein ( Klasse B ) haben und deren Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung und Vorlage der Teilnahmebescheinigung verkürzt sich die Probezeit um ein Jahr.
Die Seminare setzen sich aus Gruppensitzungen von dreimal 90 Minuten, einer Übungs-und Beobachtungsfahrt von 60 Minuten sowie praktischen Sicherheitsübungen von 240 Minuten Dauer zusammen und werden von geschulten Seminarleitern und Moderatoren durchgeführt.

Verzeichnis der Fahrlehrer, die eine freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe durchführen.

» Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen:
Fahrerlaubnisbehörde
Ravensberger Park 5
Tel. 0521/51 3811
Fax 0521/51 3525
Öffnungszeiten: mo-fr 8-12 Uhr, zusätzlich do 14.30-18 Uhr

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen