25.9.10

Gebrauchtwagen Tipps

Ein Auto mit einem Unfall verliert meistens ein viertel seines Wertes. Prüfen Sie den Wagen vor dem Kauf.

Grundsätzlich muss der Verkäufer nicht auf Mängel hinweisen. Er darf jedoch Fragen des Käufers nicht wissentlich falsch beantworten. Sonst hat der Käufer einen Schadenersatzanspruch und kann das Fahrzeug zurückgeben und die Rückzahlung des vollen Kaufpreises verlangen.

Mit diesen Tipps können Sie einen Selbstcheck des Gebrauchtwagen vornehmen:

  • Hauben, Türen und Heckklappe müssen genau eingepasst sein. Frisch lackierte Türen oder Kotflügel mit einem Magnet abtasten. Bleibt es nicht kleben ist kräftig gespachtelt worden.
  • An Reifen Profilteile messen (mindestens 4 mm) Reserverad nicht vergessen. Das Lenkrad darf höchstens zwei bis drei Fingerbreit spiel haben.
  • Auspuffanlage kontrollieren. Motor starten und Schuhsohle an Endrohr pressen. Ist alles o.k geht der Motor nach wenigen Sekunden aus. Die Batterie sollte keine Ausblutungen an den Polstellen aufweisen, Säurestand kontrollieren. Auf frischen Unterbodenschutz achten.
  • Wenn Schonbezüge drauf sind drunter schauen, ob Polster stark verschmutzt oder durchgescheuert sind. Im Kofferraum auch Bodenbeläge anheben.
  • Auf Probefahrt nie mit einem warmem Motor starten. Prüfen, ob der Motor auch kalt anspringt, im Leerlauf ruhig ist. Die Handbremse muss sich leicht hochziehen lassen.

Als Käufer sollten Sie dem Verkäufer möglichst viele Fragen zu dem Fahrzeug stellen und die Antworten schriftlich in einem Vertrag festhalten. Hilfreich sind an dieser Stelle unsere Musterverträge. Zusammen mit einem Experten gilt es das Auto genau unter die Lupe zu nehmen.

Autofahrer sollten beim Gebrauchtwagenkauf beachten, dass Qualität und Sicherheit beim Kauf des Gebrauchtwagens nur im Meisterbetrieb der Kfz-Innung geboten werden. Dort kann auf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zum Privatmarkt gibt es im Fachhandel beim Gebrauchtwagenkauf eine einjährige Gewährleistung. Erweiterte Dienstleistungen - u. a. die Akzeptanz der Schiedsstelle bei Streitigkeiten - dokumentieren die Betriebe mit dem Zusatzzeichen "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit".

Fragen und Antworten zum Gebrauchtwagen
Was ist wenn ich als Privatkunde ein Auto mit Mängel gekauft habe?
Wählen Sie zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Generell darf der Verkäufer 2x versuchen, den Fehler zu beheben. Danach kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Auto) in Frage. Entscheiden Sie Sich dann zwischen Geld zurück oder Preisminderung.
Wo liegt der Unterschied zwischen Mangel und normalem Verschleiß?
Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Z. B. die Experten vom ADAC
Wann hat ein gebrauchtes Fahrzeug einen Mangel?
Hat das Auto nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit" gilt das als Mangel. Abnutzungs- und Verschleißerscheinung dürfen nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.
Wie kann ich beim Kfz einen Mangel beweisen?
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen gar nichts beweisen. Der Verkäufer muss belegen, dass der Fehler beim verkauf noch nicht vorhanden war.
Was passiert wenn am Auto ein Mangel auftritt aber der Händler inzwischen Pleite gemacht hat?
Da haben Sie leider Pech gehabt.

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