Wir haben Ihnen hier eine Vielzahl von Formularen und Musterschreiben zusammengestellet, die Ihnen helfen sollen, wenn Sie sich z. B. gegen einen betrügerischen Vertragsabschluss im Internet wehren möchten, Ihren Punktestand in Flensburg abfragen wollen, die Frage Haftungsbeschränkung einer Fahrgemeinschaft regeln möchten oder den deutschsprachigen Europäischen Unfallbericht suchen. Diese und andere Formulare finden Sie hier.
Formulare für Zulassung und Ummeldung
Die meisten Bundesländer verlangen zur Zulassung eines Kfz eine Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer für ein inländisches Bankkonto des Halters.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst zulassen, benötigt der von Ihnen Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht.
Soll das Fahrzeug auf einen minderjährigen Fahrzeughalter zugelassen werden, so benötigt der Minderjährige eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
Deutschsprachiger Europäischer Unfallbericht
Am Ort des Unfalls sollte wenn möglich immer ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Der deutschsprachige Europäische Unfallbericht soll Ihnen helfen die wichtigsten Daten zum Unfall, den beteiligten Fahrzeugen und Personen zu erfassen. So kann später eine schnellere Schadenregulierung erfolgen.
Sollten Sie noch keinen Unfallbericht in Ihrem Fahrzeug haben, so können Sie den Unfallbericht hier abrufen:
ADAC-Formular für die Halteranfrage
Wenn Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeuges kennen, gibt es nur eine Möglichkeit, den Halter und die Versicherung zu ermitteln:
Dies ist die sogenannte Halterauskunft bei der Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muß schriftlich erfolgen.
Um einen Mißbrauch der Auskunft möglichst auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.
Der ADAC hat für Sie ein Formular erstellt, welches Sie für Ihre Anfrage – ergänzt mit Ihren persönlichen Angaben – verwenden können.
Die Auskunftsgebühr in Höhe von 5,10 EUR (Zahlung mit Verrechnungsscheck) bzw. 8,98 EUR (Zahlung per Nachnahme) können Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend machen.
Bestreiten des Vertragsabschlusses im Internet / Routenplaner
Immer wieder erreichen uns Hinweise von Mitgliedern, die einen vermeintlich kostenlosen Service im Internet genutzt haben und plötzlich für die Nutzung dieser Seiten eine Rechnung geschickt bekommen.
Hierbei handelt es sich häufig um Angebote, wie z. B. Routenplaner, Warenproben, Namensforschung, Fabrikverkauf, Berechnung der Lebenserwartung und kostenlose SMS. Der Verbraucher wird dabei durch interessante Angebote und Versprechungen zur Nutzung dieser Seiten gelockt und zur Anmeldung auf der Seite aufgefordert. Bei dieser Anmeldung ist aber nicht ohne weiteres erkennbar, dass damit Kosten verbunden sind bzw. dass ein Abonnementvertrag abgeschlossen wird. Erst im „Kleingedruckten" findet der Verbraucher Hinweise zu einer Kostenpflicht.
Sie können über das Internet zwar einen wirksamen Vertrag abschließen, jedoch erwecken diese Firmen durch Gestaltung ihres Angebotes den Eindruck, dass ein kostenloser Service angeboten wird. Nach einem Urteil des AG München vom 16.01.07 (Az. 161 C 23695/06) kann aber durch kleingedruckte oder fehlende Hinweise nicht wirksam ein Abonnementvertrag geschlossen werden!
Unabhängig davon steht Ihnen als Verbraucher beim Abschluss eines Vertrags über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in „Textform" erteilt hat, was häufig nicht geschieht.
Wenn Sie eine entsprechende Rechnung vorliegen haben, sollten Sie den Vertragsschluss schriftlich bestreiten bzw. „hilfsweise" anfechten, weil Sie lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt haben. Zusätzlich sollten Sie den Vertrag auch "hilfsweise" widerrufen. Hat die Firma ihren Sitz im Inland, sollten Sie das Schreiben per Einschreiben versenden, ansonsten per E-Mail oder Fax mit anschließender Aufbewahrung der Lesebestätigung bzw. des Sendeberichts.
Hier finden Sie eine Formulierungshilfe für ein solches Schreiben:
ADAC-Musterformular für die Probefahrt
Möchten Sie sich ein gebrauchtes Kraftfahrzeug kaufen, so empfiehlt es sich beim Besichtigungstermin vor Ort das Fahrzeug genau zu begutachten und auch auf eine Probefahrt nicht zu verzichten.
Bei einer Probefahrt besteht ein erhebliches finanzielles Risiko, wenn das Fahrzeug beschädigt wird. Daher sollte im Vorfeld insbesondere geklärt werden, wie das Fahrzeug versichert ist.
Des Weiteren sollten Sie klare Absprachen über die Dauer und die Fahrstrecke treffen. Als Verkäufer können Sie auf die Hinterlegung eines Pfands als Sicherheit bestehen.
Sie finden hier das ADAC-Musterformular für die Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Kraftfahrzeug.
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