30.9.10

Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Der Kauf eines gebrauchten Wagens kann seine Tücken haben. Dies gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eines Gebrauchten. Hier finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen rund um den Gebrauchtwagenkauf, die Ihnen weiterhelfen, wenn z.B. der Gebrauchtwagen nicht das hält, was er verspricht, oder der Käufer seiner Verpflichtung zur Ummeldung nicht nachkommt.

Mangelhafter Gebrauchtwagen – welche Rechte hat der Käufer?


Die Freude über den neuen Gebrauchten währt nicht lange, wenn er Mängel aufweist. Dann stellt sich die Frage, welche Rechte der Käufer gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeuges geltend machen kann. Der ADAC hat dazu die entscheidenden Regelungen und Tipps für Sie zusammengestellt.
Fälle zum Gebrauchtwagenkauf lassen sich grundsätzlich in eine von zwei Kategorien einteilen: für den Kauf Verbraucher vom Unternehmer finden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung, für den Kauf Unternehmer von Unternehmer bzw. Privat von Privat kommt das "normale" Kaufrecht zum Tragen.

Mangel oder Verschleiß


Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig.
Zunächst muss abgegrenzt werden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt.

Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall - in der Regel durch ein Sachverständigengutachten - zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss immer im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden.

Der ADAC hat eine Liste mit Urteilen zu Mängeln bzw. Verschleiß zusammengestellt, die bei der Abgrenzung zwischen Sachmängeln und Verschleißerscheinungen helfen kann. Sie können hier die Liste downloaden.

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens


Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers.

Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden.

Bei vom Verkäufer handschriftlichen Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch für seine ausdrücklichen Zusagen oder bei nachweisbarer Arglist.

Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können.

Hinweis: allein aus der Tatsache, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, darf nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss geschlossen werden. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im Allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung!

Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler


Hat ein Verbraucher ein Kraftfahrzeug von einem Unternehmer gekauft, so liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf vor. In diesem Fall darf die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Daher ist es sehr wichtig darauf zu achten, wer auf Verkäufer- und wer auf Käuferseite steht.

Als Unternehmer zählt nicht nur der Gebrauchtwagenhändler! Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Das kann z.B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.

Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten.

Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen.

Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Schließlich sind die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Haftung des Verkäufers für Zusagen im Kaufvertrag


Der Gebrauchtwagenverkäufer haftet für vertragliche Garantien und Zusagen über die Beschaffenheit des Fahrzeugs.

Eine Garantiezusage liegt dann vor, wenn der Verkäufer erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernehmen will und für die Folge ihres Fehlens einstehen will. Schwierig ist zu beurteilen, ob spezielle Angaben zum Fahrzeug im Kaufvertrag tatsächlich eine echte Garantiezusage sein sollen oder nur allgemeine unverbindliche Anpreisungen (z.B. "Wagen 100% in Ordnung"). Auch Angaben in Annoncen und auf Verkaufsschildern können Garantiezusagen sein. Die Rechtsprechung ist hier nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Es hängt somit alles vom Einzelfall ab.

Ein Ausschluss der Haftung bei einer Beschaffenheitsgarantie oder –zusage ist nicht möglich. Liegt die von der Garantiezusage erfasste Eigenschaft an dem Kraftfahrzeug nicht vor, haftet der Verkäufer.

Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer


Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Wagens. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (z.B. Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung gilt eine längere Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Ansprüche gegen den Verkäufer bei Fahrzeugmängeln


Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug bzw. für arglistige Täuschung oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, hat der Käufer folgende Möglichkeiten:

Nacherfüllung

Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung, d.h. er kann zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) wählen. Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf.

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.

Rücktritt vom Vertrag oder Minderung

Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung (und ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist von ca. 2 Wochen erfolglos verstrichen), ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.

Zu beachten ist dabei, dass der Rücktritt bei nur unerheblichen Mängeln ausgeschlossen ist. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. In der Rechtssprechung wird der auszugleichende Vorteil mit 0,7% bis 1% des Kaufpreises des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 km bewertet.

Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.

Schadenersatz

Liefert der Verkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, so kann der Käufer Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer die Mangelhaftigkeit verschuldet hat. Das Verschulden des Verkäufers ist nur dann nicht nötig, wenn er eine besondere Beschaffenheitsgarantie für eine Eigenschaft übernommen hat, die nicht vorliegt.

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Wo aber liegen konkret die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten? Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Händler haften ein Jahr für Sachmängel


Händler bzw. Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter"Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

Sachmängelhaftung


Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen !

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer


Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.

Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

Gebrauchtwagengarantie


Häufig bieten Händler dem Käufer eines Gebrauchten bei den Vertragsverhandlungen sog. "Gebrauchtwagengarantien". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Eine Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist.

Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Kostenrisiko für den Fall von Nachbesserungen ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann, diese im Rahmen der Sachmängelhaftung dagegen selbst tragen müsste. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie


Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie


Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.
Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.

Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.

Vor dem Gebrauchtwagenkauf:

Die Gebrauchtwagen-Checkliste


Wahrscheinlich haben Sie es auf der Suche nach Ihrem Gebrauchtwagen schon selbst festgestellt: Mit Beredsamkeit und optischen Auffrischungen wird immer wieder versucht, manch klappriges Objekt noch gut an den Mann (respektive die Frau) bringen.

Damit Sie zumindest gegen allzu dreiste "Roßtäuscher" gewappnet sind, haben ADAC-Experten eine ganz spezielle Checkliste erstellt: Mit in die Prüfung einbezogen werden hier sowohl Auto wie auch Anbieter. Zwar erübrigt sich damit nicht die Prüfung durch einen Fachmann, man tut sich aber leichter, absolut ungeeignete Angebote schon einmal auszusondern.

Und hier geht´s zur ADAC-Checkliste:

ADAC-Prüfzentren


Sie haben einen Gebrauchtwagen im Blickwinkel, dessen Qualität Sie aber von einem Fachmann durchleuchten lassen wollen? Oder wollen Sie Ihr bisher gefahrenes Auto mit dem Prädikat „ADAC-geprüft“ inserieren? Oder zwischendurch einfach mal Bremse oder Lichtanlage checken lassen? Dann sind Sie in den ADAC-Prüfzentren an der richtigen Adresse!

ADAC-Gebrauchtwagenuntersuchung


Kaufen Sie nicht die Katze im Sack! Erfahrene ADAC-Techniker checken das Kaufobjekt von Achsaufhängung bis Zentralverriegelung, sie stellen es auf die Hebebühne und den Bremsenprüfstand. Rund 120 Prüfpunkte umfasst die Gebrauchtwagenuntersuchung, über die Ihnen anschließend ein detailliertes Zustands-Protokoll ausgehändigt wird. Diese Prüfung eignet sich übrigens auch ganz gut dazu, einfach einmal einen Überblick über anstehende Reparaturen Ihres Fahrzeugs zu bekommen.

Technik-Checks


Ist Ihr Auto fit für die Urlaubsfahrt? Oder interessieren Sie spezielle Technik-Checks?
Kostenfrei für Mitglieder
Bremsen
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Beleuchtung

Zum günstigen Mitgliederpreis
Gebrauchtwagenuntersuchung
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Urlaubs- und Wintercheck

Weitere Informationen erhalten Sie über die ADAC-Telefonservicezentralen unter 0180 5 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)

Details zum Angebot der ADAC-Prüfzentren: Bitte auf den Ort klicken!

ADAC-Vertragssachverständige


Kein Prüfzentrum in der Nähe bzw. am Standort des angebotenen Gebrauchtwagens?

ADAC-Vertragssachverständige führen ebenfalls Gebrauchtwagenuntersuchungen durch. Eine Liste dieser ADAC Vertragssachverständigen in Deutschland - nach PLZ geordnet - finden Sie hier.


Betrugsmaschen beim Autokauf und –verkauf


Nicht nur beim Kauf eines Gebrauchtwagens, sondern auch beim Verkauf Ihres Fahrzeugs sollten Sie bei allzu verlockenden Angeboten vorsichtig sein. Ein Inserat in der Zeitung oder im Internet kann eine überraschende Welle von Anrufen, SMS oder E-Mails auslösen. Hier finden Sie Infos über die häufigsten Betrugsmaschen, die für den Verkäufer häufig hohe und unerwartete Kosten auslösen können.

Nachträgliches Drücken des Preises


Ein Autohändler kontaktiert private Autoverkäufer in ganz Deutschland und bietet über einen Außendienstmitarbeiter einen sehr guten Kaufpreis für den Gebrauchtwagen. Es wird vereinbart, dass der Verkäufer das Fahrzeug zum Käufer bringen muss. Dort nach langer Anfahrt angekommen, zahlt der Händler aber nicht den vereinbarten Kaufpreis, sondern besteht zunächst auf einer Fahrzeugprüfung. Aufgrund diverser Mängel könne nur ein reduzierter Kaufpreis gezahlt werden! Auf diesen reduzierten Kaufpreis lassen sich viele genervte und verärgerte Verkäufer ein, weil sie nach langer Anfahrt und Wartezeit nur noch schnellstens das Fahrzeug los sein wollen, egal ob der Käufer rechtlich gesehen Anspruch auf den vollen Kaufpreis hat oder nicht.

Der ADAC rät im allgemeinen zur Vorsicht bei allzu lockenden Ankaufangeboten !

Scheckbetrug


Bietet man seinen Gebrauchtwagen in der Zeitung oder im Internet per Inserat an, kontaktieren häufig Kaufinteressenten aus dem Ausland den Verkäufer per E-Mail und akzeptieren regelmäßig sofort den Kaufpreis.

Unter einem Vorwand wird ein weitaus höherer Scheck an den Verkäufer geschickt, als das Auto kosten soll. Der Differenzbetrag soll dann jedoch vom Verkäufer entweder über Western Union an ein Verschiffungsunternehmen überwiesen oder direkt an den Abholer des Autos bar übergeben werden. Nach ein paar Wochen platzt der - zunächst gutgeschriebene - Scheck und der Verkäufer bleibt auf dem überwiesenen oder ausgezahlten Betrag sitzen.

Der ADAC warnt daher dringend vor diesen Lockangeboten und empfiehlt Autokäufern, keine Anzahlungen zu leisten und sich nicht von günstigen Angeboten blenden zu lassen!

Schätzung des Kaufpreises durch einen Sachverständigen


Andere Händler versprechen hohe Kaufpreise. Im Kaufvertrag wird dann aber kein fester Preis festgehalten, sondern die Klausel aufgenommen, die besagt, dass der Preis erst durch Sachverständigenschätzung zu ermitteln ist. Bei genauem Lesen der Klausel wird deutlich, dass der Preis erst durch Schätzung des Händlereinkaufpreises abzüglich Mehrwertsteuerund abzüglich eines weiteren Prozentsatzes zu bestimmen ist. Dieser sog. Händlereinkaufpreis ist nicht mit dem Händlerverkaufpreis zu verwechseln und liegt regelmäßig weit unter den Erwartungen des Verkäufers. Wenn dann noch die Mehrwertsteuer und ein weiterer Betrag abgezogen werden, bleibt nichts mehr von dem erhofften Kaufpreis des Verkäufers übrig.

Standgebühren


Bei einer anderen Masche gibt der Händler vor, er hätte bereits einen Käufer für Ihr Fahrzeug an der Hand. Der Verkäufer müsse lediglich eine Gebühr als Probefahrtpauschale, für Fahrzeugreinigung, Bearbeitung etc. tragen und ein Mindestpreis für das Fahrzeug wird festgehalten. Außerdem werden Standkosten vereinbart, die eigentlich gar nicht anfallen, weil ein Käufer schon gefunden wurde. Der angebliche Käufer springt aber kurzerhand ab und ein anderer ist nicht zu finden. Der Verkäufer, der dann irgendwann den Vertrag aufkündigt, hat am Ende nicht nur die Standkosten zusätzlich zu der bereits geleisteten Gebühr zu tragen, sondern es kommt noch schlimmer: Er hat neben den hohen Standgebühren weiter unterschrieben, dass bei Beendigung des Vertrages eine Gebühr in vierstelliger Höhe fällig wird, die dann zusammen mit den Standgebühren verlangt wird.

Eintrag auf Exportliste


In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gebrauchtwagenverkäufern angeboten wird Ihr Fahrzeug in sog. Exportlisten aufzunehmen. Bei diesen Angeboten wird nicht der Kauf des Fahrzeugs vereinbart, sondern lediglich die kostenpflichtige Aufnahme in eine Internet datei. Es handelt sich hier um eine Tätigkeit, die auf anderen Internetseiten kostenlos angeboten wird. Ob tatsächlich ein Käufer für das Fahrzeug gefunden wird, ist fraglich und wird auch nicht geschuldet.

Teure Rückrufnummern


Vorsicht ist auch geboten, wenn - in der Regel per sms - um Rückruf gebeten wird. Bei den Rückrufnummern handelt es sich vielfach um sehr teure Telefonnummern! Der zurückrufende Verkäufer kommt in eine lange Warteschleife und zahlt ein hohes Verbindungsentgelt. Ein Käufer wird ihm aber in der Regel nicht genannt.

Film auf ADAC-TV zum Gebrauchtwagenkauf

Film auf ADAC-TV: Test Gebrauchtwagenkauf

„Kaufe Ihr Auto“- Kärtchen


Häufig finden sich hinter den Scheibenwischern älterer Gebrauchtfahrzeuge kleine Kärtchen von Fahrzeugaufkäufern, die eine Handynummer und die Frage, ob Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, enthalten. Dabei werden gerne Versprechungen wie z.B. die „Zahlung von Höchstpreisen in bar“ oder „kaufe alle Modelle auch mit Totalschaden“ gemacht. Ist das seriös? Kann man sich auf so etwas einlassen?

Hinter diesen Kärtchen bzw. Angeboten verbergen sich meist Händler, die Autos für den Export suchen. Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass es sich hierbei um unseriöse Machenschaften handelt, Vorsicht ist jedoch in jedem Fall geboten ! Hier hat der ADAC Tipps zusammengetragen, an denen man sich orientieren kann, wenn man auf ein solches Angebot eingeht:

Vorsicht bei der Preisverhandlung


Im Regelfall versuchen die Kärtchenhändler, den Preis für ein Fahrzeug extrem zu drücken! Das Kfz wird häufig „schlecht gemacht“, indem auf diverse angebliche Mängel hingewiesen wird, um so den Preis herunterzuhandeln. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld erkundigen, wie viel der Wagen überhaupt wert ist.

Bei der Feststellung des Fahrzeugwertes ist Ihnen die Fahrzeugtechnik Ihres ADAC-Regionalclubs behilflich. In den Prüfzentren der Regionalclubs können Sie auch einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen, wenn Sie etwaige Mängel an Ihrem Fahrzeug prüfen lassen wollen.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen


Oft geben die Händler dem Verkäufer keine Bedenkzeit und wollen das Fahrzeug sofort mitnehmen. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen, sondern nehmen Sie in so einem Fall lieber vom Kauf Abstand ! Das Drängen könnte ein Anhaltspunkt dafür sein, dass das Angebot nicht seriös ist.

Lange Anfahrt meiden


Der Wunsch, die lange Fahrt nicht umsonst unternommen zu haben, könnte Sie bei Ihrer Verkaufsentscheidung negativ beeinflussen und dazu führen, dass Sie sich auch mit einem sehr viel niedrigeren Kaufpreis zufrieden geben.

Abmelden des Fahrzeugs, Kaufvertrag


Grundsätzlich gehen Sie bei dem Verkauf eines Fahrzeuges auf Nummer sicher, wenn Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf selber abmelden. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie weiterhin für die Versicherungsprämie haften, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet und plötzlich nicht mehr auffindbar ist. Halten Sie den Verkauf auch immer schriftlich fest. Wenn Sie ein Musterformular benötigen, finden Sie die ADAC-Musterkaufverträge.

Vorsicht vor teuren Telefonnummern


Achten Sie abschließend auch auf die auf dem Kärtchen angegebene Telefonnummer. Es könnte sein, dass es sich nicht um eine übliche Festnetz- oder Handynummer handelt, sondern eine teure 0190er- oder 0900er-Rufnummer dahintersteckt, bei der Sie außer einer hohen Rechnung nichts erreichen!

ADAC-Liste: Mangel oder Verschleiß?


Einer der häufigsten Streitpunkte beim Autokauf sind Mängel, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten. Während der Käufer eines "neuen" Gebrauchten davon überzeugt ist, dass der Defekt an seinem Fahrzeug bei dieser Laufleistung noch nicht hätte auftreten dürfen, beruft sich der Autohändler in solchen Fällen häufig auf den sogenannten "natürlichen Verschleiß".

Liegt ein solcher Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht - er muss also nicht kostenlos reparieren. In der Regel kann nur ein Kfz-Sachverständiger abschließend beurteilen, welcher Defekt ein "echter" Sachmangel ist, der vom Händler kostenlos behoben werden muss.

Der ADAC hat eine "Liste zur Abgrenzung Mangel./.Verschleiß" erstellt. Diese Urteilssammlung ermöglicht eine schnelle Einschätzung, ob im Fall des vorliegenden Defekts Sachmängelrechte überhaupt erfolgversprechend geltend gemacht werden können.

Die ADAC-Liste "Mangel oder Verschleiß?" können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen:

Kfz-Versicherung: Autokauf und -verkauf


Hier finden Sie versicherungsrechtliche Informationen rund um das Thema Autokauf und -verkauf. Die vorläufige Deckung oder der Umfang des Versicherungsschutzes bei Fahrten vor der ersten Zulassung werden ebenso dargestellt, wie die Frage, wer beim Autoverkauf zur Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt ist, wer für die Prämien haftet oder was bei einem Unfall nach Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer gilt.

Autokauf

Was bedeutet vorläufige Deckung?


Die Kfz-Haftpflichtversicherung untergliedert sich regelmäßig in zwei eigenständige Versicherungsverträge: zum einen in den für die vorläufige Deckung, die der Versicherer mit der Ausgabe der Versicherungsbestätigung oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung der Bekanntgabe der Versicherungsbestätigungsnummer erteilt und zum anderen den endgültigen Vertrag im Anschluss an die vorläufige Deckung.

Schon bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Nachweis erbracht werden, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Ohne Versicherungsbestätigung, auch "Doppelkarte" genannt oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer, ist eine Zulassung und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen nicht möglich. Wer die vorläufige Deckung auch in der Kaskoversicherung haben will, muss sich dies ausdrücklich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen.

Mit der Aushändigung der Versicherungsbestätigung oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung der Versicherungsbestätigungsnummer an den Versicherungsnehmer gibt der Versicherer eine so genannte vorläufige Deckungszusage in der Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherungsbestätigung deckt alle Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ab, also zum Beispiel die Fahrt zur technischen Überprüfung vor der Zulassung und die anschließende Fahrt zur Zulassungsstelle. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen reserviert und am Fahrzeug angebracht ist.

Oftmals händigen Versicherungsgesellschaften die Versicherungsbestätigungskarte nur dann aus, wenn der erste Jahresbeitrag bezahlt wird. Das gleiche gilt für die Bekanntgabe der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer beim elektronischen Versicherungsbestätigungsverfahren.

Für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde reicht die Bestätigung über die vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung aus.

Was muss man beim Widerrufsrecht beachten?


Der Widerruf des Antrags auf Abschluss des Hauptvertrages kann innerhalb von vierzehn Tagen ab Abgabe der Vertragserklärung erfolgen. Die Frist beginnt jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer sämtliche Vertragsunterlagen erhalten hat.

Mit dem Widerruf endet auch der Vertrag über die vorläufige Deckung. Der ursprüngliche Versicherer kann eine branchenübliche Geschäftsgebühr für die Gewährung des Versicherungsschutzes, bis zur Zeit des Widerrufs, fordern. Wer seine Vertragserklärung widerruft, muss umgehend dafür sorgen, dass die Versicherungsbestätigungskarte oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer seiner neuen Kfz-Versicherung der Kfz-Zulassungsstelle zugeht.

Wichtig: Der Weg des Wechsels von einem Versicherer zum anderen sollte erst gegangen werden, wenn feststeht, dass der ins Auge gefasste neue Versicherer zum Beispiel auch in der Kaskoversicherung die vorläufige Deckung gewährt.

Besteht Versicherungsschutz nach der Außerbetriebsetzung ("Abmeldung")?


Die "vorübergehende" Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs berührt den Versicherungsschutz weder in der Kfz-Haftpflicht- noch in der Fahrzeug- und Kraftfahrzeugunfallversicherung. Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Über eine Außerbetriebsetzung des Kfz kann deshalb nicht erreicht werden, dass der Kfz-Versicherungsvertrag nach Beendigung der Außerbetriebsetzung bei einer anderen Versicherung fortgesetzt wird.

Die Außerbetriebsetzung führt in der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung zu Einschränkungen beim Umfang des Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz besteht allerdings im Zusammenhang mit Fahrten zur vorübergehenden Stilllegung und für die Fahrt zum Ort der endgültigen Aufbewahrung, auch mit entstempelten Kennzeichen.

Spätestens nach 18 Monaten seit Außerbetriebsetzung endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung.

Wird das Fahrzeug wegen einer Verschrottung außer Betrieb gesetzt ("abgemeldet"), so endet der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Verschrottung. Dies muss dem Versicherer nachgewiesen werden.

Wann beginnt der Hauptvertrag?


Der Vertrag über die vorläufige Deckung als selbständiger Versicherungsvertrag endet mit der Zahlung der ersten Prämie nach Erhalt des Versicherungsscheins, durch rückwirkendes Außerkrafttreten bei Nichtzahlung des Erstbeitrages oder durch Kündigung durch den Versicherer. Die Zahlung der ersten Prämie führt dazu, dass der Hauptvertrag beginnt. Der Versicherungsnehmer ist in der Kraftfahrtversicherung zur Zahlung des ersten Beitrages nur gegen Aushändigung der Versicherungsbestätigung oder des Versicherungsscheins verpflichtet. Verlangt der Versicherer nicht bereits zur Aushändigung der Versicherungsbestätigungskarte die Prämie, so wird die Prämie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig.

Besteht für Fahrten vor der Zulassung Versicherungsschutz?


Entsprechend dem vorgeschriebenen Inhalt der Versicherungsbestätigung hat der Versicherer bzw. der Versicherungsnehmer bei vorläufiger Deckung zwei Möglichkeiten, den Beginn des Versicherungsschutzes festzulegen: Ohne Nennung eines konkreten Datums mit "ab Tag der Zulassung" oder mit Nennung eines konkreten Datums. Entsprechende Formulierungen sind regelmäßig in den Antragsformularen der Versicherer enthalten. In jedem Fall beginnt der Versicherungsschutz spätestens ab dem Tag der Zulassung, das heißt, mit Beginn dieses Tages, also ab 0 Uhr. Der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch für die "Zulassungsfahrten". Zulassungsfahrten sind dabei Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung sowie Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelkarte. Voraussetzung für die Durchführung solcher Fahrten ist jedoch, dass ein Kennzeichen von der Kfz-Zulassungsstelle bereits zugeteilt oder reserviert ist und dieses Kennzeichen - wenn auch ohne amtliche Stempel - am Fahrzeug angebracht sind.

Autoverkauf


Wer kann den Versicherungsvertrag kündigen?


Der Verkäufer kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Der Vertrag geht auf den Käufer zu dessen persönlichen Voraussetzungen über. Er kann den Vertrag kündigen, ebenso die Versicherung.

Legt der Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung vor oder gibt er die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischer Versicherungsbestätigung bekannt, so gilt der alte Versicherungsvertrag ab diesen Zeitpunkt als gekündigt.

Was passiert bei einem Unfall nach Übergabe des Fahrzeugs?


Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden.

Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus. ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten.

Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig.

Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.

Wer haftet für die Prämie?


Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kfz umgemeldet und anderweitig versichert wird, haftet der Verkäufer noch für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres als Gesamtschuldner mit dem Käufer. Der Versicherer kann sich also aussuchen, wem er die Prämie berechnet.

Wer vermeiden will, eventuell mit der weiteren Versicherungsprämie oder der Kfz-Steuer belastet zu werden, sollte sein Fahrzeug außer Betrieb setzen ("abmelden") und dann verkaufen oder mit dem Käufer zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und dort das Fahrzeug ummelden. Besteht die Möglichkeit nicht, sollte der Verkäufer sich eine Kaution in Höhe der noch ausstehenden Jahresprämie zahlen lassen, die zurückerstattet wird, sobald der Verkäufer die Ummeldung nachweist.

Ggf. empfiehlt es sich für den Veräußerer, im Kaufvertrag festzuhalten, dass der verkaufte Wagen unverzüglich umgemeldet wird. Sollte der Käufer diese Vereinbarung nicht einhalten und das Kfz nicht bzw. erst später ummelden, kann der Verkäufer zumindest Schadenersatz in Höhe der Prämiendifferenz fordern. Lässt er nämlich einen anderen Wagen zu, so wird der Versicherer eines der beiden Fahrzeuge als "Zweitwagen" mit eventuell erheblich höherer Prämie versichern, bis das ursprüngliche Fahrzeug endgültig umgemeldet wird.

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25.9.10

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Steinböhmer GmbH & Co. KG
Jöllenbecker Straße 325
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Website--Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagen Hilfe

Autobild

KFZ-Autonews und Autobild

Gebrauchtwagen Tipps

Ein Auto mit einem Unfall verliert meistens ein viertel seines Wertes. Prüfen Sie den Wagen vor dem Kauf.

Grundsätzlich muss der Verkäufer nicht auf Mängel hinweisen. Er darf jedoch Fragen des Käufers nicht wissentlich falsch beantworten. Sonst hat der Käufer einen Schadenersatzanspruch und kann das Fahrzeug zurückgeben und die Rückzahlung des vollen Kaufpreises verlangen.

Mit diesen Tipps können Sie einen Selbstcheck des Gebrauchtwagen vornehmen:

  • Hauben, Türen und Heckklappe müssen genau eingepasst sein. Frisch lackierte Türen oder Kotflügel mit einem Magnet abtasten. Bleibt es nicht kleben ist kräftig gespachtelt worden.
  • An Reifen Profilteile messen (mindestens 4 mm) Reserverad nicht vergessen. Das Lenkrad darf höchstens zwei bis drei Fingerbreit spiel haben.
  • Auspuffanlage kontrollieren. Motor starten und Schuhsohle an Endrohr pressen. Ist alles o.k geht der Motor nach wenigen Sekunden aus. Die Batterie sollte keine Ausblutungen an den Polstellen aufweisen, Säurestand kontrollieren. Auf frischen Unterbodenschutz achten.
  • Wenn Schonbezüge drauf sind drunter schauen, ob Polster stark verschmutzt oder durchgescheuert sind. Im Kofferraum auch Bodenbeläge anheben.
  • Auf Probefahrt nie mit einem warmem Motor starten. Prüfen, ob der Motor auch kalt anspringt, im Leerlauf ruhig ist. Die Handbremse muss sich leicht hochziehen lassen.

Als Käufer sollten Sie dem Verkäufer möglichst viele Fragen zu dem Fahrzeug stellen und die Antworten schriftlich in einem Vertrag festhalten. Hilfreich sind an dieser Stelle unsere Musterverträge. Zusammen mit einem Experten gilt es das Auto genau unter die Lupe zu nehmen.

Autofahrer sollten beim Gebrauchtwagenkauf beachten, dass Qualität und Sicherheit beim Kauf des Gebrauchtwagens nur im Meisterbetrieb der Kfz-Innung geboten werden. Dort kann auf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zum Privatmarkt gibt es im Fachhandel beim Gebrauchtwagenkauf eine einjährige Gewährleistung. Erweiterte Dienstleistungen - u. a. die Akzeptanz der Schiedsstelle bei Streitigkeiten - dokumentieren die Betriebe mit dem Zusatzzeichen "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit".

Fragen und Antworten zum Gebrauchtwagen
Was ist wenn ich als Privatkunde ein Auto mit Mängel gekauft habe?
Wählen Sie zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Generell darf der Verkäufer 2x versuchen, den Fehler zu beheben. Danach kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Auto) in Frage. Entscheiden Sie Sich dann zwischen Geld zurück oder Preisminderung.
Wo liegt der Unterschied zwischen Mangel und normalem Verschleiß?
Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Z. B. die Experten vom ADAC
Wann hat ein gebrauchtes Fahrzeug einen Mangel?
Hat das Auto nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit" gilt das als Mangel. Abnutzungs- und Verschleißerscheinung dürfen nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.
Wie kann ich beim Kfz einen Mangel beweisen?
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen gar nichts beweisen. Der Verkäufer muss belegen, dass der Fehler beim verkauf noch nicht vorhanden war.
Was passiert wenn am Auto ein Mangel auftritt aber der Händler inzwischen Pleite gemacht hat?
Da haben Sie leider Pech gehabt.

    23.9.10

    二手车购买全攻略

    现在很多同学都想在德国买辆性能良好的二手车,一来可以到处开车游玩,二来给自己生活工作带来很多方便,但如果你的运气不好,买了一辆有隐患的车,那可劳民伤财了,下面给大家简单介绍一下一些基本的挑选方法和建议,当然都是经验之谈,全部是主观检测,虽然没仪器检测的准确和量化,但作为一个通常的手段,是够用了。本人所学专业:Fahrzeuge und Motorentechnik,an der Uni.Stuttgart,在欧洲驾驶里程200000KM,基本开过世面上大多数常用的民用车,经常帮别人买二手车,对于日常保养维修也有一定心得,愿与大家交流,共同进步。买车,开车,玩车。。。
    ***一:车身,买时先别点火,先看车的大概情况,必要是站远点,看车体是否平整,尤其从车后看,是否减震有倾斜。外观是否有撞击的痕迹。再看底盘生锈的情况,如果锈的厉害,尤其是排气管,那你买来没多久就要花钱了,整段换的话,在120以上啊。尤其是欧宝和部分美国车,最容易锈。同时要注意减震支架的锈蚀情况,也很重要。
    ***二:发动机。最重要的部件(废话,地球人都知道),也先看冷车时,是否有漏油的痕迹,但复杂的是,老车基本多少都有点漏,只要别太厉害一般也不用处理,同时提醒大家:有的车主在卖车前会清洗发动机舱,多少会掩饰掉一些漏油的痕迹,但你仔细看还是能看出来点的,尤其是如发电机壳啊等铝制件的铝锈是洗不掉的,如果反差太大,你就要注意了。现在点火,关掉音响,关掉通风,关掉一切非发动机发出的声音,(有时东欧人卖车会把音响开的很响,原因吗,你自己想吧)。先听怠速,应该是那种稳定的,轻微的声音,最好不要忽高忽低,不稳的怠速处理起来很麻烦的。再让人轻加油门,从1/5,1/4,1/3到全开,看发动机各段的反应,转速都应该是平稳的变化, 并且能在各段保持住!再突然急加速,看油门响应。再急回油门,看发动机的转速回复。如果只有你自己,那就自己拉节气门拉索吧。好了,现在车热了,你就自己听声音吧,点上一根烟,慢慢听,必要时,把头凑上去,别怕脏,那可是最直接的方法,听气门,凸轮的声音,如果觉得声音有点杂,打开机油口,小心地打开盖子,别让油渐到你脸上,这时发动机里声音会听的更清楚了。有的车,故意把怠速调高,就是为掩盖转速不稳。
    ***三:机油状况,拔出油尺,看看油量。基本每个卖主在卖车前都会花个 20几欧把机油换了,如果没换的话,你要看到象柏油样的机油,那我劝你还是别买了,正常的颜色应该是淡褐色的,或更清更浅,但柴油机除外,因为柴油机的机油一般是很黑,这是正常的。最好把机油尺上的油滴到白纸上,看看油扩散后的状况,就能更清楚地了解发动机了。
    ***四:各皮带和紧固件,关掉发动机,这时皮带也微热了,算是正常的运行温度了,用手按压,不应很松,按下大概在1cm-1.5cm上下。注意水箱风扇皮带也要看,这很容易忽视的。各管路的接头用手摇摇,不应松动。实际上皮带的松紧在运行时已能看出来。知道吗,正时皮带的毁坏会引起顶缸,导致发动机全毁。
    ***五:减震,车的四个角都应该按压,你如果感到很软,那减震不久就要换了,而且这换不是一根的事,费用吗,以百计了。过于使用的减震,在高速上是件危险的事,那种忽悠忽悠的感觉不是舒适,是危险。因为在弯道和不平路况,较硬的减震有更好的抓地性和稳定性,一般使用10-15年,车的减震都会多少有点问题的。就是看还能再用多久。
    ***六:刹车,鼓刹很难一下确定,对于碟刹,可拿下车轮装饰盖,通过轮毂的孔看里面刹车片的磨损情况,必要时用手指摸一下,对于旧车,我们关心的是这副刹车片我还能用多久,理论上讲,鼓形刹车片能使用80000KM,碟刹在50000KM,但鼓形刹车片更换费用比较高。同时提醒:不均匀的刹车片磨损,比如不是很平的有沟状划痕的磨损,提示车主驾驶习惯很差,经常急刹。刹车油,在发动机舱里,一般靠方向盘处是刹车助力泵,连着的塑料小容器里是刹车油,打开盖子,沾点在手上,用力捏,正常的情况是清亮的,滑而有粘度的。深色的,稀薄的都是要更换的。刹车油最容易吸水。量的检查看外壳的刻度。
    ***七:离合器,实际开动,慢慢抬离合,看是否结合平稳细腻。当然行程的长短可以调节,但任何抖动,空旷的接合都不正常。三挡也能起步的话,基本就快磨平了,换离合大概在400欧。
    ***八:轮胎,看看花纹吧,是否四轮都一致,和行驶证上要符合,有的胎看上去很好很新,但是自己换的非允许的胎,那你买下了,再要做TUV的话,那就自己买四个重装吧。记住把方向向左右都打死,让胎侧面彻底暴露出来,有的车主把差的一边放在内侧的。如果他不是故意这样做,而轮胎二边不均匀磨损的话,那这车也有问题了,比如球头,前束,四轮定位。。。如能把车抬高离地就更好了,在胎侧对胎的晃动最能看出前轴头的旷度,虽然是细微的。以掌面逆行驶方向轻摸胎面,同时相对快地转动轮胎,你能感觉胎磨的好不好,波浪性的,锥性的都是前轴有毛病。
    ***九:线束,所有的线都要看,尤其是灯的线,如果新的与车况不符合,那肯定是换过了,原因很可能就是被撞过了,尤其是大灯处,一般大灯总成的寿命是和车一样的,不须更换的。换过大灯就千万要注意了。水箱也要注意。都是最前端的部位。
    ***十:实际驾驶,各档加减要顺利,不能乱挡,跳挡,方向在百米内,脱手不应大的跑偏,加速有力,方向不能太重,带助力的转向力日本车在2.6-2.8kg,欧洲车有的可致3.5kg,尤其注意车在转向时的侧倾和前轮的异常。对于很差的前轮主轴承转向时,就会原形必露。最好能开到80km/h以上,注意听相对高速时带来的新的声音,比如前轮球头,轴承等等。有机会带档空油滑行一段,听听齿轮箱的声音,有哗哗响的,就要注意是否减速箱齿轮过度磨损,尤其是1,2档。
    好了,基本就这些了,其他的都是辅助项目了,我也不细说了,不然大家都没看的耐心了,讲的太多,也不便大家操作,我的经验只要上面十项没大问题,你就买吧,当然你也别指望一辆二手车能比你期望的更好,毕竟我们要开一段时间才能真正知道一辆车的好坏。
    个人对各国二手旧车的感觉:3年以内:各国差不多,日本车:轻巧,故障极低,驾驶舒适。美国车:尚可,动力足,外形美观。意大利车和法国车:省油,驾驶感一般,噪音偏大,高速表现不好。5-10年:德国车质量比较稳定,美国车底盘易锈,刹车不太满意,法国车小毛病开始多,日本车在10年的话,维修较多,而且是连接着坏,意大利车必须小修小补了。 10-15年,建议就买德国车吧,但老款宝马不推荐,配件较贵,小毛病多,保险也较贵。基本上德国车买来,保养的好的话,能开很久,比如golf,
    polo,配件便宜,有时感觉比奔驰都皮实。
    20年以上的车请你就考虑奔驰和大众和奥迪三款,因为路上能看到的,我们能买的起的也就这三款老革命了。

    买房建房--DOLC

    以防原帖消失,所以这里备份一下~如果GOOGLE也消失,那我就无语了~

    发现论坛里好多人对于买房建房比较迷茫,另外有一些人给出的回答不大正确。现给出一些基本知识,如有问题可以提问。本人建筑设计专业,工作于德国某房地产集团,负责项目策划工程设计与施工管理。虽然我们不做民用住宅,但跟民用住宅公司经常打交道,可以就我了解的内容给出一些常识性知识。

    关于买房还是建房,买新房还是买旧房,每个人有不同的理解。就专业的角度做如下概括。
    天下乌鸦一般黑。(精确总结)
    无论任何开发商开发的房子,以我的眼光来看,都是次品。跟你给出的价钱相比,都有很大的利润空间。这些利润并不是销售价格的百分之几来定的. 而是在施工过程中偷梁换柱,从材料里面,供货商方面拿到很大利润空间。不要迷信德国人的诚信。可能情况比国内的开发商要好一些,但并不代表德国人就是诚实的。很多人存有疑问,为什么开发商开发的房子比自建的房子还要便宜:因为东西也不一样。举几个例子:
    1,建筑用地根据土地状况不同,基本上地面表层土30cm是要去除掉,才可能建立地基施工。一般开发商在开发的时候,为了节约成本,只会将表层10-18cm的土移除。当建成之后,你不会看到任何区别,但10年之后,区别会渐渐显现出来。
    2,建筑底板sohlenplatte,我没见过任何一个开发商在合同上给出具体标号。当然在施工的时候哪个便宜用哪个,这东西的差别就如同国内的地摊货跟chanel专卖店的区别。
    3,建筑的墙体,如果是Massivbau中的现浇混凝土方式,混凝土墙体厚度一般不低于17cm,有几个开发商能不打折扣做到的?保温层12cm-14cm是德国正常的保温标准,可很绝大多数开发商在合同上写的是wauml;rmedämmverbundsystem 12cm.看起来也是12cm厚的保温,可是system是包含2cm墙体找平和抹灰层的,实际的保温只有10cm.

    其他就不具体写了。合同方面的陷阱非专业人员根本不可能了解。开发商采用的手法都是写上名称,并不给出具体标号。这样非专业的人觉得没有问题,却给了开发商很大的spielraum.最后你觉得东西不好,要换?可以,请单加钱。当然,德国的材料相对来说不是豆腐渣,用着也没问题,但值不值这么多钱?按照好材料的价格成本,销售成本和开发成本,在加上最少2-3万欧的利润空间,才是你所见到的销售价格。有没有材料施工不打折扣的好楼盘呢?有,我过去这些年只接触过一个,慕尼黑的Lenbachgarten.那里都是wohnung,房价是每100平米 1.1million Euro.

    自建房。这是一个可以保证房屋质量和性价比的方法,前提是,一定要深入了解专业的人或者有这样肯帮助你的朋友。有人说德国人在德国建房子没问题,这太可笑了,施工单位不会因为你是德国人而不骗你。
    2手房。买旧房子我给出的建议是,一定要问清是开发商的房子还是自建的房子。如果是开发商的,还是pass掉吧。因为私人即便不懂专业,也会很用心建自己的房子。而开发商才不会管房子是谁用的。
    另外纠正一下其他帖子的错误。
    1,关于massivbau和fertigehaus的区别。在10年前,fertigehaus的质量是有问题的,这主要是关于加工工艺不成熟。因此,大多数建筑公司标榜自己massivbau. 在今天,fertigehaus的质量应该说不比massivbau差,但价格要比massivebau贵(我说的是成本价格,如果有人信广告,偏觉得massivbau更好,而使建筑商人为提高massivbau价格,那就另当别论)。fertigehaus的另外一大缺点是室内墙体一旦建成,将来基本上没有什么改动的余地,不像massivbau,可以随心所欲。fertigehaus的唯一优点是施工期短。可大多数人为了梦想的家,可以背上几年甚至几十年的贷款,难道不能为了施工多等几个月么?见仁见智吧。
    2,关于下面一个帖子,说massivbau也是采用组装方式。这当然是massivbau的一种,为了更好的保温性能,混凝土在工厂里加工成加气混凝土墙,因为加气混凝土在工地现浇有一定技术困难。这种方式对于建筑质量没有影响。而且可以大大缩短工期,把工期从9个月到1年缩短为4个月。我更推荐这种方式,从实际效果来看,要比工地现浇混凝土在防潮和保暖方面有一定优势,而建筑坚固程度没有区别。这种方式跟fertigehaus还是有本质区别的,详细的就不多解释了。
    3,关于keller的误区。很多人说一个房子没有keller是不行的。这种说法在30年前是正确的,现在则是荒谬的。
    (1)在功能上,在很久很久以前,人们的采暖方式是oelheizung,那是一种体型庞大的机器,并且家庭没有输油管道,怎么办呢?建一个keller,储藏取暖用油。顺便还可以储存一些土豆大白菜。而今,人民生活水平提高了,已经用上更先进的设备了,取暖的机器只跟一个冰箱差不多大。并且能够消费得起市场上新鲜的土豆大白菜了。很多人把keller变成装家庭杂物的空间,或者hobbyraum或者BAR。但keller最多只有1-2个高窗,并且不是用来采光,而是通风用。而由于keller四面接土,基本无自然采光,防潮做的再好,也是会潮,并且多多少少有一些味道,在这样的屋子里hobby或者喝点什么,感觉好么?
    (2)经济性上。在NRW,一个keller的价格基本不可能低于3万欧,平均的价格在3.5万欧左右。如果地质条件差,或者邻居家没有keller,而你要做keller,还要为邻居家基础加固,再加1万欧元。这么多钱,建出的空间,用来堆放杂物,或者洗衣机,不知道是否合乎经济性原则。当然,地块对于建筑层数有限制,有些人为了增大使用面积,而建keller,但为什么不找一个允许建2层或者3层的地块呢?要知道,限制较少的土地也更值钱啊。偏要找一个又不值钱,又要多花钱的地块?有人会说,杂物没有空间堆放,那我告诉你,设计师无论如何都可以给你找出足够的空间来堆放,如车库。实在不行,杂物扔掉,用的时候买新的,恐怕也用不了3.5万欧元吧。
    (3)有人认为,没有keller的房子不好转手,卖不出价钱。谁告诉你的?做过调查么?我接触了这些年,实际情况是,相同面积,有keller的房子大概能比没有keller 的房子多卖1万多欧元(你的成本是3.5万)但非常不好卖。因为如果面积相同,谁会喜欢地下室空间多过光线充足的地上空间?所谓的,没有keller不好卖的观点是德国几十年前老人的观点,那时候是实情,现在中年人或年轻人有这样的观点多是人云亦云。老人们早已经选好养老的地点,现在市场上买房的主体是年轻人和中年人。我的实际经验是有keller非常不好卖。因为大家有相同的钱,还不如增大地上面积。除非你卖房的对象是老人家,传统思想仍然根深蒂固。所以大家不要把听说的事情当成真理。
    先笼统概括这些。有问题可以提问,有时间就过来解答。

    3.9.10

    Getting familiar with Bielefeld

    Nicht zu empfehlen:

    - Baumheide (hohe Kriminalitätsrate, viele Hochhäuser, extremer Ausländeranteil)
    - Sennestadt (ähnlich wie Baumheide)
    - Senne (Sennestadt in etwas harmloser, aber auch sehr weit draußen)
    - Stieghorst (eben hoher Assi-Anteil, d.h. Arbeitslose, Junkies, pöbelnde Jugendliche, paar Blockbauten auch, besonders meiden: ROGGENKAMP!)
    - Bielefeld Ost (sehr grün aufgrund von direkter Parknähe und eigentlich schön, allerdings hohe Arbeitslosenquote, Alkoholiker, Drogensüchtige, und die Wohnungen sind meistens etwas heruntergekommen)

    Nicht zu empfehlen wegen der großen Entfernung zur Innenstadt:
    - Jöllenbeck
    - Theesen
    - Quelle
    - Ubbedissen

    und andere, die mir momentan nicht einfallen wollen :-)

    Schildesche ist nett, aber auch sehr ruhig. Man sollte also beachten, dass man schon mit der Bahn auch ca. 20 Minuten braucht, um in die Innenstadt zu gelangen. Und Studenten wohnen da auch eher wenige, da es viele Mehrfamilienhäuser gibt und dementsprechend häufig Rentner, Ältere, Familien mit Kindern

    Ich persönlich würde die Innenstadt empfehlen, d.h. nicht ganz Innenstadt, aber auf jeden Fall noch Postleitzahl 33602, ich meine Straßen wie August-Bebel Str., Ravensberger Str., Turnerstraße, Teutoburger Str. Auch alles in Nähe Krankenhaus Mitte.

    Ebenfalls zu empfehlen ist Sieker, etwas weiter oben (PLZ 33604), aber ruhig und schön! In die City sind es ca. 12 Minuten mit der Bahn.

    Altstadt (33602) ist auch sehr schön. Ansonsten eben Richtung Rathaus und Co.

    Man kann auch direkt neben die Uni ziehen, d.h. etwa Gellershagen, aber dort ist ÜBERHAUPT NICHTS LOS.

    Bielefeld KANN SCHÖN SEIN, ich allerdings ziehe hier weg zwecks Studium d.h. entweder Hamburg oder Köln.

    Wer etwas erleben will, dem sei gesagt: nach höchstens einem 3/4 Jahr hat man alles gesehen. Und lasst euch bitte nicht von den 330.000 Einwohnern täuschen. Bielefeld ist nämlich flächenmäßig sehr sehr groß!

    Spannend ist Bielefeld definitiv nicht. Ich lebe seit meiner Geburt hier und muss sagen, dass du auch schon nach einigen Jahren des Erwachsenenalters schon tagtäglich öfters die gleichen Leute siehst. Am Hauptbahnhof gibt es überall Junkies, die City ist relativ klein (z.B. weitaus kleiner als die von Osnabrück)

    Tipps zur Wohnungssuche

    Nach ca. 18 Monaten selber wohnen weiss ich immer noch, warum ich meine momentane Wohnung genommen habe (und finde die Entscheidung immer noch richtig, vor allem wenn man bedenkt, was ich damals noch für Wohnungen angeboten bekam), aber zusätzlich zu meinen damaligen Kriterien sind einige dazugekommen, die man bei der Wohnungssuche nicht ausser Acht lassen sollte.

    Damals war mir wichtig:

    • Keine Erdgeschosswohnung (Einbruchsgefahr, viel Treppenhaus putzen).
    • Nicht direkt an einer Hauptstrasse, zumindest nicht mit Fensterseiten (Lärm).
    • Keine Raucherwohnung (Gestank, s.o.). Ich habe einige besichtigt und da hätte man ohne einen Abriss und Neubau den Gestank mit Sicherheit nicht mehr herausbekommen.
    • Keine Fernwärme (teuer).
    • Möglichst neue Fenster und Aussentüren (von wegen Isolierung).
    • "Hellhörigkeit" vs. "Keine allzu empfindlichen Nachbarn" trade-off.
    • Die Nachbarn sollten zumindest teilweise derselben Altersgruppe entsprechen.
    • Das Badezimmer muß nicht groß sein, sollte aber groß genug zum bequemen Abtrocknen sein (ohne daß man ständig mit den Ellenbogen den Spiegelschrank bedroht) und vor allem halbwegs neue Einrichtungen haben. Es sollte auch gefliesst sein und nicht so ein Plastik-Teil aus einem Guß. Man sollte in die Dusche steigen können, ohne daß deren Boden nachgibt.

    Nachdem ich diese Wohnung jetzt kennengelernt habe, würde ich für die nächste folgendes hinzufügen:

    • Keine alten Dielen! (die lösen sich, das knarzt und läßt sich bei schlechtem Unterboden kaum bis gar nicht reparieren, und der Vermieter macht da gar nichts, solange man nicht auszieht).
    • Fenster in mindestens zwei Himmelsrichtungen! Sonst kann man nicht durchlüften und besonders im Sommer ist die Wohnung dann stickig.
    • Keine allzu hohen Decken. Es dauert Ewigkeiten bis der Raum warm ist, man steigt im Treppenhaus mehr Stufen hoch als nötig und den Platz kann man eh meist nicht wirksam nutzen. Ich habe auch schon in einem Kellerraum gewohnt, das war (mit 200cm Deckenhöhe) auch nicht das Wahre - aber 280cm müssen es wirklich nicht sein.
    • Das Schlafzimmer sollte - bei einer 2-Zimmer-Wohnung - schon merkbar kleiner sein als das Wohnzimmer. Wenn beide quasi gleich gross sind, hat man das Problem, daß das Wohnzimmer für einen Esstisch nicht ausreicht und im Schlafzimmer ausser dem Bett und Klamottenschrank gähnende Leere herrscht. Wenn man allerdings eine WG gründen will, sind zwei etwa gleichgroße Zimmer natürlich prima.
    • Eine Hauptstrasse sollte auch nicht in Sichtweite (Ende der eigenen Strasse) sein, das macht bereits genügend Lärm, daß man mit offenem Fenster nicht schlafen kann.
    • Kopfsteinpflaster bewegt zwar die Leute dazu, langsamer zu fahren, ist aber auch dreimal so laut. Besonders, wenn ein Bus und diverse Edeka-Laden-Zulieferer-LKWs regelmäßig durch deine Strasse gondeln.
    • Lass den Teppich von den Vormietern nicht drin, besonders nicht, wenn du nicht weisst was drunter liegt :-) (siehe "Dielen")
    • Guck dir die Beschaffenheit der Wände an, klopf sie dort ab, wo ggf. Regale hin sollen. Hohlräume sind nicht gut, besonders nicht für Dübel.
    • Schiebe die Renovierung nicht auf, bis du tausend Möbel bei dir stehen hast, weil du ja noch nicht weisst, wie es später aussehen soll. Stattdessen geh zu EBay, kauf dir für €5.- einen "Data Becker Wohnungsplaner 3D" von 1996 (oder so), und spiele damit ein paar Nachmittage rum - und dann renoviere vor dem Möbelkauf.

    Tipps zur Wohnungssuche

    Die Suche nach einer ersten eigenen Wohnung ist immer unheimlich aufregend und macht viel Spaß. Neben einer bezahlbaren Miete ist die entsprechende Größe und Lage der Wohnung wichtig, damit man sich auch über einen längeren Zeitraum darin wohl fühlen kann. Viele Vermieter und Hausgesellschaften inserieren ihre Mietwohnungen im Internet oder Tageszeitungen, geben darin erste Informationen über das Objekt und zeigen eventuell sogar einige Bilder. Bei Interesse kannst du telefonisch einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Doch was ist bei einer Wohnungsbesichtigung alles zu beachten? Hier findest du einige wichtige Tipps rund um die Wohnungssuche.

    Vor der Suche nach einer geeigneten Wohnung solltest du dir etwas Zeit nehmen und in Ruhe darüber nachdenken, welche Ansprüche du an deine erste Wohnung hast. Natürlich immer in Relation zu deinen Einnahmen. Mach dir eine kleine Checkliste, damit hast du deine Anforderungskriterien immer im Blick und das Suchen fällt dadurch leichter, denn der Immobilienmarkt ist überschwemmt von Angeboten. Diese Kriterien könnten auch für dich wichtig sein:
    1. Wie viel m² soll die Wohnung haben?
    2. Wie soll die Wohnung geschnitten sein?
    3. Soll die Wohnung einen Balkon/Terasse haben?
    4. Welcher Wohnungstyp, Alt- oder Neubau?
    5. Soll die Wohnung hell sein?
    6. Welche Einrichtungsgegenstände sollen in der Wohnung bereits vorhanden sein (z. B. Einbauküche)?
    7. Ist ein Waschmaschinenanschluss im Bad vorhanden?
    8. Welche Böden soll die Wohnung haben?
    9. Wie hoch sind die Nebenkosten?
    10. Ist eine Garage/Stellplatz vorhanden?
    11. Wie ist die Lage (z. B. Supermärkte, Park, U-Bahn usw.)?
    12. Wie ist die Lautstärke (z. B. Anbindung an Hauptstraße oder ähnliches)?
    13. Sind Haustiere erlaubt?
    14. Wie hoch ist die Kaution?

    Für junge Leute, die von zu Hause ausziehen, empfiehlt sich meist ein 1 bis 2 Zimmerappartement oder eine Wohngemeinschaft. Aus finanziellen Gründen ist es ratsam, wenn du dich im ersten Schritt nach einer provisionsfreien Wohnung umsiehst, sprich von Privatanbietern. Das spart eine Menge Geld.

    Häufig werden Internetbörsen zur Wohnungssuche online, Tages- und Lokalzeitungen genutzt. Aber auch öffentliche Pinnwände (z. B. das schwarze Brett in der Uni) bieten gute Angebote, vor allem dann, wenn es um preiswerte Wohnmöglichkeiten geht. Stell dich darauf ein, dass du nicht auf Anhieb deine Traumwohnung finden wirst. Je nach deinen Ansprüchen kann die Wohnungssuche manchmal etwas länger dauern.

    Wohnungsbesichtigung

    Wenn du ein Objekt gefunden hast, das dir gefällt, dann steht einer Besichtigung nichts mehr im Wege. Kontaktdaten finden sich direkt neben der inserierten Wohnung und ein Termin kann schnell vereinbart werden. Es empfiehlt sich immer, wenn du einen Freund oder Verwandten zur Wohnungsbesichtigung mitnimmst, denn vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Außerdem ist es ja immer interessant zu wissen, was der andere von der Wohnung hält und ob sie gefällt.

    Zu vermietende Wohnungen sehen auf den ersten Blick meist sauber und freundlich aus, aber der Schein kann auch trügen und es lohnt sich immer, alles genauer unter die Lupe zu nehmen. Es sollte auf versteckte Schäden geachtet werden:
    1. Wie sehen die Wände und Decken aus?
    2. Sind die Wände feucht oder gar von Schimmel befallen?
    3. Lassen sich Fenster problemlos öffnen und schließen und sind diese dicht?
    4. Sind entsprechende Räume ausreichend mit Wasser versorgt?
    5. Sind sanitäre Objekte gut instand?
    6. Wie sieht es aus mit Lärmquellen?

    Bei einer Wohnungsbesichtigung sind das einige der wichtigsten Dinge, auf die unbedingt geachtet werden sollte, bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird.

    Mietvertrag

    Ist man nach der Wohnungsbesichtigung nun frohen Mutes und erhält vom Vermieter grünes Licht, sollte man sich nicht gleich auf den Mietvertrag stürzen und unterschreiben. Obwohl viele Mietverträge sich meist ähneln, ist es besser, du nimmst diesen mit nach Hause und liest alles in Ruhe durch. Die komplette Anschrift des Vermieters muss im Mietvertrag zu finden sein, außerdem sollte unbedingt nachgeschaut werden, ob man in naher Zukunft mit eventuellen Mieterhöhungen rechnen muss.

    Die genaue anfallende monatliche Miete, sowie Nebenkosten sollten im Mietvertrag detailliert aufgelistet werden und vergiss auch nicht die Mängel, die bei der Besichtigung vielleicht entdeckt wurden. Auch diese müssen aufgezeigt werden. Und sprich mit dem Vermieter auf jeden Fall ab, inwieweit du nach der Wohnungsabnahme selbst Hand anlegen darfst. Sind alle wichtigen Dinge im Mietvertrag enthalten, kann er unterschrieben und übergeben werden.

    Wohnungsabnahme

    Auch eine Wohnungsübergabe, beziehungsweise Wohnungsabnahme, kann nicht innerhalb von wenigen Sekunden erfolgen. In jedem Fall sollte ein Übergabeprotokoll vom Vermieter verfasst werden, welches über den aktuellen Zustand der Wohnung Auskunft gibt sowie andere wichtige Details beinhaltet. So sollte vor Wohnungsabnahme der Zählerstand angegeben sein, damit du später nicht mit einer horrenden Stromrechnung konfrontiert wirst. Die Wohnung sollte vor der endgültigen Übergabe noch einmal inspiziert werden. Ist sie renoviert und sind eventuell vorher angesprochene Schäden behoben worden? Lass dir in jedem Fall eine Kopie des Protokolls aushändigen, denn nur so kannst du später gegebenenfalls Beweise vorlegen. Ist alles unterschrieben, werden die Schlüssel übergeben und die Wohnung gehört nun dir.

    Erste Wohnung 24 - Tipps zur Wohnungssuche