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25.9.10

Gebrauchtwagen Tipps

Ein Auto mit einem Unfall verliert meistens ein viertel seines Wertes. Prüfen Sie den Wagen vor dem Kauf.

Grundsätzlich muss der Verkäufer nicht auf Mängel hinweisen. Er darf jedoch Fragen des Käufers nicht wissentlich falsch beantworten. Sonst hat der Käufer einen Schadenersatzanspruch und kann das Fahrzeug zurückgeben und die Rückzahlung des vollen Kaufpreises verlangen.

Mit diesen Tipps können Sie einen Selbstcheck des Gebrauchtwagen vornehmen:

  • Hauben, Türen und Heckklappe müssen genau eingepasst sein. Frisch lackierte Türen oder Kotflügel mit einem Magnet abtasten. Bleibt es nicht kleben ist kräftig gespachtelt worden.
  • An Reifen Profilteile messen (mindestens 4 mm) Reserverad nicht vergessen. Das Lenkrad darf höchstens zwei bis drei Fingerbreit spiel haben.
  • Auspuffanlage kontrollieren. Motor starten und Schuhsohle an Endrohr pressen. Ist alles o.k geht der Motor nach wenigen Sekunden aus. Die Batterie sollte keine Ausblutungen an den Polstellen aufweisen, Säurestand kontrollieren. Auf frischen Unterbodenschutz achten.
  • Wenn Schonbezüge drauf sind drunter schauen, ob Polster stark verschmutzt oder durchgescheuert sind. Im Kofferraum auch Bodenbeläge anheben.
  • Auf Probefahrt nie mit einem warmem Motor starten. Prüfen, ob der Motor auch kalt anspringt, im Leerlauf ruhig ist. Die Handbremse muss sich leicht hochziehen lassen.

Als Käufer sollten Sie dem Verkäufer möglichst viele Fragen zu dem Fahrzeug stellen und die Antworten schriftlich in einem Vertrag festhalten. Hilfreich sind an dieser Stelle unsere Musterverträge. Zusammen mit einem Experten gilt es das Auto genau unter die Lupe zu nehmen.

Autofahrer sollten beim Gebrauchtwagenkauf beachten, dass Qualität und Sicherheit beim Kauf des Gebrauchtwagens nur im Meisterbetrieb der Kfz-Innung geboten werden. Dort kann auf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zum Privatmarkt gibt es im Fachhandel beim Gebrauchtwagenkauf eine einjährige Gewährleistung. Erweiterte Dienstleistungen - u. a. die Akzeptanz der Schiedsstelle bei Streitigkeiten - dokumentieren die Betriebe mit dem Zusatzzeichen "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit".

Fragen und Antworten zum Gebrauchtwagen
Was ist wenn ich als Privatkunde ein Auto mit Mängel gekauft habe?
Wählen Sie zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Generell darf der Verkäufer 2x versuchen, den Fehler zu beheben. Danach kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Auto) in Frage. Entscheiden Sie Sich dann zwischen Geld zurück oder Preisminderung.
Wo liegt der Unterschied zwischen Mangel und normalem Verschleiß?
Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Z. B. die Experten vom ADAC
Wann hat ein gebrauchtes Fahrzeug einen Mangel?
Hat das Auto nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit" gilt das als Mangel. Abnutzungs- und Verschleißerscheinung dürfen nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.
Wie kann ich beim Kfz einen Mangel beweisen?
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen gar nichts beweisen. Der Verkäufer muss belegen, dass der Fehler beim verkauf noch nicht vorhanden war.
Was passiert wenn am Auto ein Mangel auftritt aber der Händler inzwischen Pleite gemacht hat?
Da haben Sie leider Pech gehabt.

    3.9.10

    Tipps zur Wohnungssuche

    Die Suche nach einer ersten eigenen Wohnung ist immer unheimlich aufregend und macht viel Spaß. Neben einer bezahlbaren Miete ist die entsprechende Größe und Lage der Wohnung wichtig, damit man sich auch über einen längeren Zeitraum darin wohl fühlen kann. Viele Vermieter und Hausgesellschaften inserieren ihre Mietwohnungen im Internet oder Tageszeitungen, geben darin erste Informationen über das Objekt und zeigen eventuell sogar einige Bilder. Bei Interesse kannst du telefonisch einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Doch was ist bei einer Wohnungsbesichtigung alles zu beachten? Hier findest du einige wichtige Tipps rund um die Wohnungssuche.

    Vor der Suche nach einer geeigneten Wohnung solltest du dir etwas Zeit nehmen und in Ruhe darüber nachdenken, welche Ansprüche du an deine erste Wohnung hast. Natürlich immer in Relation zu deinen Einnahmen. Mach dir eine kleine Checkliste, damit hast du deine Anforderungskriterien immer im Blick und das Suchen fällt dadurch leichter, denn der Immobilienmarkt ist überschwemmt von Angeboten. Diese Kriterien könnten auch für dich wichtig sein:
    1. Wie viel m² soll die Wohnung haben?
    2. Wie soll die Wohnung geschnitten sein?
    3. Soll die Wohnung einen Balkon/Terasse haben?
    4. Welcher Wohnungstyp, Alt- oder Neubau?
    5. Soll die Wohnung hell sein?
    6. Welche Einrichtungsgegenstände sollen in der Wohnung bereits vorhanden sein (z. B. Einbauküche)?
    7. Ist ein Waschmaschinenanschluss im Bad vorhanden?
    8. Welche Böden soll die Wohnung haben?
    9. Wie hoch sind die Nebenkosten?
    10. Ist eine Garage/Stellplatz vorhanden?
    11. Wie ist die Lage (z. B. Supermärkte, Park, U-Bahn usw.)?
    12. Wie ist die Lautstärke (z. B. Anbindung an Hauptstraße oder ähnliches)?
    13. Sind Haustiere erlaubt?
    14. Wie hoch ist die Kaution?

    Für junge Leute, die von zu Hause ausziehen, empfiehlt sich meist ein 1 bis 2 Zimmerappartement oder eine Wohngemeinschaft. Aus finanziellen Gründen ist es ratsam, wenn du dich im ersten Schritt nach einer provisionsfreien Wohnung umsiehst, sprich von Privatanbietern. Das spart eine Menge Geld.

    Häufig werden Internetbörsen zur Wohnungssuche online, Tages- und Lokalzeitungen genutzt. Aber auch öffentliche Pinnwände (z. B. das schwarze Brett in der Uni) bieten gute Angebote, vor allem dann, wenn es um preiswerte Wohnmöglichkeiten geht. Stell dich darauf ein, dass du nicht auf Anhieb deine Traumwohnung finden wirst. Je nach deinen Ansprüchen kann die Wohnungssuche manchmal etwas länger dauern.

    Wohnungsbesichtigung

    Wenn du ein Objekt gefunden hast, das dir gefällt, dann steht einer Besichtigung nichts mehr im Wege. Kontaktdaten finden sich direkt neben der inserierten Wohnung und ein Termin kann schnell vereinbart werden. Es empfiehlt sich immer, wenn du einen Freund oder Verwandten zur Wohnungsbesichtigung mitnimmst, denn vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Außerdem ist es ja immer interessant zu wissen, was der andere von der Wohnung hält und ob sie gefällt.

    Zu vermietende Wohnungen sehen auf den ersten Blick meist sauber und freundlich aus, aber der Schein kann auch trügen und es lohnt sich immer, alles genauer unter die Lupe zu nehmen. Es sollte auf versteckte Schäden geachtet werden:
    1. Wie sehen die Wände und Decken aus?
    2. Sind die Wände feucht oder gar von Schimmel befallen?
    3. Lassen sich Fenster problemlos öffnen und schließen und sind diese dicht?
    4. Sind entsprechende Räume ausreichend mit Wasser versorgt?
    5. Sind sanitäre Objekte gut instand?
    6. Wie sieht es aus mit Lärmquellen?

    Bei einer Wohnungsbesichtigung sind das einige der wichtigsten Dinge, auf die unbedingt geachtet werden sollte, bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird.

    Mietvertrag

    Ist man nach der Wohnungsbesichtigung nun frohen Mutes und erhält vom Vermieter grünes Licht, sollte man sich nicht gleich auf den Mietvertrag stürzen und unterschreiben. Obwohl viele Mietverträge sich meist ähneln, ist es besser, du nimmst diesen mit nach Hause und liest alles in Ruhe durch. Die komplette Anschrift des Vermieters muss im Mietvertrag zu finden sein, außerdem sollte unbedingt nachgeschaut werden, ob man in naher Zukunft mit eventuellen Mieterhöhungen rechnen muss.

    Die genaue anfallende monatliche Miete, sowie Nebenkosten sollten im Mietvertrag detailliert aufgelistet werden und vergiss auch nicht die Mängel, die bei der Besichtigung vielleicht entdeckt wurden. Auch diese müssen aufgezeigt werden. Und sprich mit dem Vermieter auf jeden Fall ab, inwieweit du nach der Wohnungsabnahme selbst Hand anlegen darfst. Sind alle wichtigen Dinge im Mietvertrag enthalten, kann er unterschrieben und übergeben werden.

    Wohnungsabnahme

    Auch eine Wohnungsübergabe, beziehungsweise Wohnungsabnahme, kann nicht innerhalb von wenigen Sekunden erfolgen. In jedem Fall sollte ein Übergabeprotokoll vom Vermieter verfasst werden, welches über den aktuellen Zustand der Wohnung Auskunft gibt sowie andere wichtige Details beinhaltet. So sollte vor Wohnungsabnahme der Zählerstand angegeben sein, damit du später nicht mit einer horrenden Stromrechnung konfrontiert wirst. Die Wohnung sollte vor der endgültigen Übergabe noch einmal inspiziert werden. Ist sie renoviert und sind eventuell vorher angesprochene Schäden behoben worden? Lass dir in jedem Fall eine Kopie des Protokolls aushändigen, denn nur so kannst du später gegebenenfalls Beweise vorlegen. Ist alles unterschrieben, werden die Schlüssel übergeben und die Wohnung gehört nun dir.

    Erste Wohnung 24 - Tipps zur Wohnungssuche