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8.9.11

Verpflichtungserklärungen für Touristenaufenthalte

Der Sonderfall der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift ist die Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (Besuchseinladung aus dem Ausland)
  • mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich als Einlader, für die Kosten des Lebensunterhaltes des Einreisenden aufzukommen; darin enthalten sind auch die Kosten, die in einem Krankheitsfall bzw. bei Pflegebedürftigkeit entstehen; nicht einladen können deshalb Personen, die von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Grundsicherung leben
  • wir empfehlen den Abschluss einer Krankenversicherung für den Besuch, ein entsprechender Nachweis sollten Sie der Auslandsvertretung vorlegen
  • zusätzlich verpflichten Sie sich, als Einlader im Falle einer späteren Rückführung/Abschiebung des Eingeladenen die dabei entstandenen Kosten zu tragen
  • amtliche Beglaubigungen von Unterschriften setzen voraus, dass das unterzeichnete Schriftstück unter anderem zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorzulegen ist, in diesen Fällen benötigen Sie die Unterschriftsbeglaubigung/Verpflichtungserklärung zur Vorlage bei einer deutschen Botschaft im Ausland
  • wichtig: die Person, deren Unterschrift wir beglaubigen sollen, muss persönlich anwesend sein und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bielefeld gemeldet sein (Ausnahme: NATO-Angehörige)
  • Personalausweis oder Reisepass des Einladenden
  • Einkommensnachweis des Einladenden (beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bescheinigung eines Steuerberaters)
  • machen Sie bitte folgende Angaben zu Ihrem Gast:
    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Staatsangehörigkeit
    • Anschrift im Heimatland
    • möglichst die Nummer des Reisepasses
    • Zeitraum des Aufenthalts
    • Datum, ab wann Sie Ihren Gast einladen möchten
  • bitte wenden Sie sich zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte (beispielsweise Studium, Sprachkurs) an die Ausländerabteilung (Neues Rathaus, Erdgeschoss, Flur A, Zimmer A 16, Tel. 0521/51 6001)
  • Gebühr: 25 Euro
» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

Öffnungszeiten:
Montag: 07.30-16.00 Uhr
Dienstag: 07.30-16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30-13.00 Uhr
Donnerstag: 07.30-18.00 Uhr
Freitag: 07.30-16.00 Uhr
Samstag: 09.30-12.30 Uhr

Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.