17.9.09

Empfehlungen für Vorauszahlungen

Vermeiden Sie Ärger bei Ihren Mietern wegen hoher Nachzahlungen


Wohnungsverwalter und Vermieter können (§ 556 BGB) und sollten angemessene Vorauszahlungen, also monatliche Abschläge, auf die zu erwartende Wärmekostenabrechnung von ihren Mietern und Wohnungseigentümern verlangen, damit einerseits die laufenden Brennstoffbezüge damit bezahlt werden können und um andererseits mit der Schlussabrechnung die doch sehr unangenehmen Nachzahlungen zu vermeiden. Mit gut berechneten Vorauszahlungen können erfahrungsgemäß auch Reklamationen über zu hohe Nachzahlungen vermieden werden. Wer unverhofft etwas nachzahlen muss, ärgert sich darüber fast immer.


Wenn es noch keine Erfahrungen gibt

Die Höhe einer Heizkostenabrechnung hängt von sehr vielen Einflussfaktoren ab. Nicht nur die Lage der Wohnung im Gebäude, der Zustand der Heizanlage und die Größe der Wohnung beeinflussen die Höhe der Wärmekosten, sondern auch die aktuellen Energiepreise und vor allem das individuelle Verbrauchsverhalten. Wir wollen Ihnen die Berechnung der Vorauszahlungen für Ihre Mieter erleichtern, falls Sie bisher noch keine Abrechnungen nach Verbrauch erstellt haben und deshalb noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

Suchen Sie bitte in den nachfolgenden Tabellen die Bedingungen heraus, die am besten zu der Wohnung passen, für die Sie eine Vorauszahlungsempfehlung haben möchten. Das Ergebnis zeigt immer die empfohlene Vorauszahlung in Euro je Monat für jede Wohnung. Bei der pauschalierten Vorauszahlungsberechnung sind individuelle Verbrauchsgewohnheiten nicht zu berücksichtigen. Diese stellen sich erst nach der ersten verbrauchsabhängigen Wärmekostenabrechnung heraus. Höhere Nachzahlungen oder Guthaben sind deshalb durchaus möglich. Passen Sie bitte nach der nächsten effektiven Verbrauchsabrechnung unbedingt die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten an. Nach § 556 des Mietrechts im BGB dürfen Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden, können dann aber nach der Abrechnungserstellung auf eine angemessene Höhe angepasst werden (§ 560 BGB). Die Empfehlungen in den folgenden Tabellen dürfen nur für die Festlegung von Vorauszahlungen verwendet werden. Eine Schlussabrechnung kann damit nicht erstellt werden. Dafür ist ausschließlich die Abrechnung nach Verbrauch zu verwenden.


Versorgungsumfang: Nur Heizung

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Wählen Sie diese Vorauszahlungstabellen, wenn die Versorgung aus der Heizanlage nur für Heizung gilt und Warmwasser nicht zur Verfügung gestellt wird. Oben rechts bekommen Sie die komplette Tabelle zum Download.


Versorgungsumfang: Heizung und Warmwasser

Heizung und Warmwasser Bild vergrößern

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Wählen Sie diese Vorauszahlungstabellen, wenn die Versorgung aus der Heizanlage Heizung und Warmwasser umfasst. Oben rechts bekommen Sie die komplette Tabelle zum Download.


Ganz wichtig

Vereinbaren Sie als Vermieter unbedingt die Zahlung von monatlichen Vorauszahlungen im Mietvertrag. Ihre Mieter haben sonst das Recht, Vorauszahlungen zu verweigern. Das bedeutet zwar eine hohe Zahlung zum Jahresende und dient niemandem, ist aber in der Rechtsprechung so entschieden worden (Beispiel: Amtsgericht Daun, Az. 3 C 240/99, WM 99, 434).


Empfehlung

Die Entwicklung der Energiepreise ist in den letzten Jahren kaum vorhersehbar gewesen. Es gab immer wieder Perioden mit enormen Preissteigerungen, gefolgt von Phasen der Erholung. Alle Prognosen gehen aber davon aus, dass sich die Energiepreise auf hohem Niveau halten werden und langfristig über ein Euro je Liter Heizöl bezahlt werden muss. Sollte sich eine unverhoffte hohe Preissteigerung oder -senkung ergeben, sind die in diesen Tabellen genannten Empfehlungen entsprechend herauf- bzw herabzusetzen.

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