14.10.10

ikea hacker

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Materials: Pink Malm, Spray paint primer, Interior Latex Olympic Paint in White Mood, Spray Paint in Seaside Green, Brushes, Stencil, Tape

Description: My daughter has had this dresser for a few years, and as she got older and her favorite color went from pink to green, I thought it was only fitting that the Malm followed suit.

I sprayed the whole thing with primer, twice. Rolled on three coats of the Olympic paint to the main part of the dresser. Taped off the side edges of the drawers so that I could spray paint the Seaside Green to the tops of them. Once they were dry, I lined the drawers up and started stenciling using a foam roller brush and the same Olympic color that I used on the dresser. Viola.

See more of Angela's Malm dresser.

~ Angela

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Materials: Ikea Bookshelf

Description: I bought an Ikea bookshelf and it didn't really match the decor of my home. I wondered what I could use it for and came up with this...


I turned the bookshelf on its side and reinforced the shelves with screws. I bought a 1x10x8 board and cut it into different size pieces and screwed them into the shelves sideways. I primed, painted and hung the "bookshelf" on the wall in my kid's playroom for books, bins and toys! It turned out adorable and was a very cheap flip!

~ Kristi Boes, Rockford, MI

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Materials: IKEA bookshelf, jeans, acrylic paints, nails, decoupage cards, old rack, yarn, glue, finish

Description: This is most favorite piece of furniture in my apartment. I spent over two months to transform ordinary used IKEA bookshelf to a funny entry furniture. I named it "Road trip".

I started from drawing canvases for licences plates on the back wall. Then using acrylic paints I colored them.
All license plates have real size, real font, and are the copy of old plates from different states (over 40).


Next step - putting in the mirror. I have broken two ones before this was done. Using decoupage, red, white and blue yarn, glue and a lot of patience I reworked an old rack.

Of course - no road trip can be without denim. My old jeans, my boyfriend jeans and jeans of my best friend now cover sides of this piece of furniture.


Final step outside side panels - one of them has map, and other has a road and traffic light. Real working traffic light but smaller than real one :-)


Now it is standing in my entry way and inspire me to new road trips.

See more of Iryna's road trip.

~ Iryna, NJ

13.10.10

SCHUFA Auskunft

Was ist eine Bonitätsauskunft?

Die SCHUFA-Bonitätsauskunft umfasst zwei verschiedene Dokumente auf einmal:

- eine beweiskräftige Auskunft für Ihre Geschäftspartner, die nicht alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten enthält, sondern nur die Informationen, die nötig sind, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel einem Vermieter oder Arbeitgeber) aufzubauen.
- und eine klar strukturierte, umfangreiche Auskunft zu Ihrer persönlichen Verwendung, die alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten enthält.

So behalten Sie alles unter Kontrolle und können Ihre wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.

Sehen die Anfragenden auch alles, was in meiner Auskunft steht?

Nein, nur Sie alleine erhalten Ihre kompletten persönlichen Daten ausgehändigt. Unsere Vertragspartner, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Wir unterscheiden dabei zwischen A-Vertragspartnern und B-Vertragspartnern. Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind.

Was sind A-Vertragspartner?

A-Vertragspartner, das sind z.B. Banken und Sparkassen, sehen bankrelevante Positivinformationen (also ob Sie z.B. ein Girokonto oder eine Kreditkarte haben) und bankrelevante Negativinformationen (z.B. Kündigung eines Kredites). Sie sehen darüber hinaus Negativinformationen aus anderen Branchen z.B. aus dem Telekommunikationsumfeld oder dem Versandhandelsbereich (gemahnte und unbestrittene offene Rechnungen). Sie sehen aber grundsätzlich nicht, bei WELCHEM Unternehmen Sie Kunde sind.

Außerdem sehen die A-Vertragspartner, ob ein Unternehmen in den letzten 10 Tagen eine Auskunft zu Ihrer Person bei der SCHUFA eingeholt hat – wieder ohne zu wissen, um welches Unternehmen es sich handelt. Für Sie hingegen, weisen wir alle Anfragen zu Auskünften mit Angabe des Unternehmens 1 Jahr lang aus.

Was sind B-Vertragspartner?

B-Vertragspartner, das sind z.B. Versandhandel- und Handelsunternehmen (wenn Waren auf Rechnung oder Teilzahlungsbasis bestellt werden), erfahren deutlich weniger, denn sie werden nur über vorliegende Zahlungsstörungen informiert, ohne zu wissen, in welchem Bereich diese liegen (Bankenumfeld, Telekommunikationsbereich, Versandhandel,...). Lediglich die Telekommunikationsunternehmen erhalten Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche – aber auch hier gilt: Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, werden nicht genannt.

Meine Bank gibt mir keinen Kredit. Hat das was mit der SCHUFA zu tun?

Die SCHUFA liefert Informationen zu Personen oder Einschätzungen zu einem geschäftlichen Risiko. Darüber hinaus fließen in eine Entscheidung des Kreditgebers in der Regel noch zahlreiche andere Informationen ein, so zum Beispiel zu Ihrem Einkommen. Ein Kredit gebendes Unternehmen ist dazu verpflichtet, jede Anfrage sorgfältig zu prüfen. Manche Unternehmen verhalten sich dabei vorsichtiger als andere. Wir unterstützen Entscheidungen durch Informationen – wir treffen sie aber nicht.

Was wird wann gelöscht?

Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Entfernt werden Angaben:

* zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung

* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung

* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung

* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.

* Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung, bleiben in der Regel drei Jahre bis zum Ende eines Kalenderjahres gespeichert

Warum fehlen Informationen in meiner Auskunft?

Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Es kann sich um ein Merkmal handeln, das Vertragspartner uns melden dürfen, aber nicht müssen. Das ist bei Girokonten der Fall. Es ist auch möglich, dass Sie einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben, das nicht Vertragspartner der SCHUFA ist.

Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?

Selbstverständlich werden Fehler kostenlos und umgehend korrigiert! Daher bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen.

SCHUFA Holding AG
Postfach 56 40,
30056 Hannover

Haben Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches)? Eine Kopie hiervon hilft uns bei der schnellen Bearbeitung weiter!

Ich habe schriftlich um Anpassung meiner Daten gebeten, da diese nicht vollständig/korrekt sind. Wann höre ich von Ihnen?

Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information ein- oder eben nicht eingemeldet hat – stellen. In der Regel tun wir das noch am gleichen Tag. Wir setzen uns auch für Sie ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort unseres Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Ihr Bestreiten des Sachverhalts wird durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht. Wir bleiben für Sie am Ball! In Zweifelsfällen bleiben Ihre Angaben so lange gesperrt, bis der Sachverhalt geklärt wurde.

Warum werden sonstige, auch frühere Adressen gespeichert?

Die Speicherung von sonstige, auch frühere Adressen dient zur einwandfreien Identifizierung einer Person und bedeutet ein zusätzliches Identifikationskriterium.

Warum sind Anfragen in meiner Auskunft?

Anfragen werden für zwölf Monate gespeichert und für zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner beauskunftet. Die Speicherung von Anfragen dient in erster Linie der Dokumentation der Anfrage und ermöglicht es uns so z.B. die Berechtigung einer Anfrage im Nachhinein zu prüfen.

Warum steht in meiner Auskunft eine Information zu meinem Mobilfunkvertrag?

Vertragspartner dürfen bei uns Informationen anfragen, wenn Sie ein Vertragshandy mit fester Laufzeit wünschen. Dann erhalten Sie ein hochwertiges Gerät, können gleich los telefonieren und die erste Rechnung liegt in der Regel erst nach einem Monat im Briefkasten. Das Mobilfunkunternehmen schenkt Ihnen also einen großen Vertrauensvorschuss – Dank der SCHUFA!

Warum steht ein erledigter Kredit in meiner Auskunft?

Der Eintrag bleibt nach Erledigung 3 Jahre in Ihrer Auskunft stehen. Für Sie als Verbraucher hat dies nur positive Auswirkungen. Sollten Sie einen weiteren Kredit beantragen, wird der Vertragspartner es als positives Merkmal deuten, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben.

Warum haben ausgelaufene Kredite keinen Erledigungsvermerk?

Unsere Vertragspartner sind darauf geschult, Informationen, die sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Sie erkennen daher anhand von Summe, Laufzeit und Ratenhöhe in der Regel sofort, dass ein Kredit zurückbezahlt wurde. Und das ist grundsätzliche ein positives Merkmal in Ihrem persönlichen Datenbestand. Ein potenzieller Kreditgeber kann erkennen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vertragsgetreu nachgekommen sind.

Was ist der Unterschied zwischen “einfachem” und “tituliertem” Saldo?

Bei einer “Saldo Fälligstellung” bzw. “Saldo Gesamtfälligstellung” wird die Restschuld eines Vertrages gesamtfällig gestellt (z.B. nach Kündigung eines Kredits oder Handyvertrags). Bei einem einfachen “Saldo” handelt es sich um einen offen stehenden Betrag aus einer gesamtfällig gestellten (gekündigten) oder titulierten Forderung. Saldenmeldungen erfolgen regelmäßig. Bei einem “titulierten Saldo” handelt es sich um eine gerichtlich festgestellte Forderung (insbesondere durch Vollstreckungsbescheid, Endurteil und gerichtlichen Vergleich/Titulierung).

Ich habe eine Auskunft beantragt und habe noch keine Antwort, wie lange dauert es noch?

Die Bonitätsauskunft wird Ihnen innerhalb weniger Tage zugesendet. Unsere Mitarbeiter können den aktuellen Stand der Bearbeitung überprüfen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Service “Kontakt”.

In meiner Auskunft steht, ich habe ein Servicekonto bei T-Mobile. Habe ich dort Schulden?

Nein, Sie sind offensichtlich Kunde bei T-Mobile (oder einem anderen Diensteanbieter) und für Sie wurde ein Kundenkonto eingerichtet, das Ihren Mobilfunkvertrag betrifft.

In meiner Auskunft steht etwas von einem “grundpfandrechtlich gesicherten Kredit”, ich habe aber gar kein Haus.
Es könnte sich hierbei auch um einen Bausparvertrag handeln.

In meiner Auskunft steht etwas von einem Haftbefehl. Werde ich polizeilich gesucht (HB)?

Nein, es handelt sich hierbei um einen Haftbefehl zur Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung und betrifft eine Geldforderung. Der Haftbefehl ergeht nur dann, wenn ein Schuldner einen ersten Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung versäumt hat und hierzu neu aufgefordert werden muss.

Ich bin nicht unbekannt verzogen. Warum wird ein Auftrag zur Anschriftenermittlung gemeldet?

Das Unternehmen hat sicher Ihre neue Anschrift nicht und hat deswegen den Anschriftenermittlungsauftrag bei uns gestellt. Nähere Details kann Ihnen das entsprechende Unternehmen geben.

Wieso steht in meiner Auskunft eine Anfrage von eBay?

Sobald Sie bei eBay Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Dies dient dem SCHUTZ vor Betrugsfällen. Auskünfte zu Ihrer Bonität erhält eBay nicht.

Was ist ein Servicekonto?

Sind Sie vielleicht Kunde eines Versandhandelsunternehmens? Diese Information sagt lediglich aus, dass Sie Kunde sind. Sie sagt nicht aus, dass Sie bei diesem Unternehmen Zahlungsrückstände haben.

15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief

1. Was ist die SCHUFA genau?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sammelt Daten über Verbraucher. Daten werden beispielsweise schon gespeichert, wenn Sie ein Konto eröffnen. Ein Konto haben die meisten Bundesbürger. Bei denjenigen, die kein Konto haben, wird das in vielen Fällen gerade an einer schlechten SCHUFA-Auskunft liegen.
Die SCHUFA selbst erhebt keine Daten, insbesondere führt sie keine Recherchen durch. Sie ist eine reine Datensammelstelle und verläßt sich ganz und gar auf die Angaben ihrer Vertragspartner. Zusätzlich wertet Sie die Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus, in die man eingetragen wird, wenn man die Eidesstattliche Versicherung abgeben mußte.
Vertragspartner der SCHUFA im europäischen Binnenmarkt sind beispielsweise Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Versandhandelsunternehmen, Leasinggesellschaften, Kaufhäuser, Telekommunikationsunternehmen usw. Kreditvermittler sind nicht mehr Vertragspartner der SCHUFA.
Die Vertragspartner der SCHUFA erhalten von der SCHUFA zweierlei Arten von Auskünften: Die A-Auskunft und die B-Auskunft. B-Auskünfte enthalten nur Angaben darüber, ob Sie sich als Kunde vertragstreu verhalten und beispielsweise die Raten ordnungsgemäß zurückzahlen. Die A-Auskünfte sind schwerwiegender. Für Kreditvergabe, Führung eines Girokontos und die Ausgabe von Kreditkarten erhalten die Vertragspartner (in dieser Kategorie hauptsächlich Banken) neben den B-Auskünften Informationen über Ihre gesamte Belastung.
Ergänzend zu den SCHUFA-Auskünften können Kreditgeber einen Score erhalten (siehe nächste Frage).

2. Was ist das sogenannte SCHUFA-Scoring-Verfahren?

Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen (haben Sie schon negative Einträge bei der SCHUFA, wird der Score gar nicht erst berechnet), kann Ihre Bonität angezweifelt werden. Grund dafür ist das Prognoseverfahren der SCHUFA. Der Score (sinngemäß: „Punktezahl“, „Punktestand“) ist ein Prozentwert zwischen eins und Hundert, der per Computer ermittelt wird. Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose.
Als einzelner Kunde werden Sie nicht nach Ihren persönlichen Daten bewertet, sondern nach den Daten einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Daten. Der Score soll rein statistisch prognostizieren, ob ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit. Wichtige Daten, wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksichtigt, weil die SCHUFA Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf.
Das Scoring-Verfahren ist umstritten. Das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen 9 C 168/01) hat die SCHUFA dazu verurteilt, es zu unterlassen, den Score-Wert des Klägers, eines Kaufmanns, an ihre Vertragspartner weiterzugeben. Das Urteil betrifft jedoch nur diesen Einzelfall. Wer verhindern will, daß die SCHUFA den persönlichen Score-Wert weitergibt, muß ihr das unter Verweis auf das neue Urteil selbst untersagen.
Zu empfehlen ist das aber nicht unbedingt, denn erscheint bei der SCHUFA-Abfrage kein Score-Ergebnis, kann es sein, daß der Sachbearbeiter abwinkt: Ohne Score kein Kredit.
Wird Ihnen ein Kreditantrag oder die Eröffnung eines Kontos ausschließlich unter Hinweis auf den Score-Wert abgelehnt, weisen Sie darauf hin, daß dieser Wert sich immer nur auf Personengruppen bezieht, nicht aber Ihre persönliche finanzielle Situation und Ihr Verhalten als Schuldner widerspiegelt.
Für jede Branche, zum Beispiel Kreditwirtschaft, Versandhandel und Telekommunikation ermittelt die SCHUFA einen eigenen Score. Die Werte müssen einzeln extra zur Eigenauskunft abgefragt werden.

3. Was ist die sogenannte SCHUFA-Klausel?

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, ein Auto leasen oder ein Handy kaufen wollen, präsentiert man Ihnen in den Formularen meist die sogenannte SCHUFA-Klausel, mit der Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden erklären.
In der Vergangenheit gab es um die SCHUFA-Klausel viel Streit. Die Klausel mußte neu gefaßt werden, weil der Bundesgerichtshof (Neue Juristische Wochenschrift 1986, S. 46ff.) die pauschale Einwilligung in die Datenweitergabe untersagt hat. Die Daten dürfen seitdem nur noch weitergegeben werden, wenn die übermittelnde Bank die Aussagekraft und die Berechtigung einer bestimmten Einzelmitteilung unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen prüft und außerdem das System der Kreditinformationen so organisiert ist, daß die gespeicherten Daten insgesamt ein möglichst vollständiges, aktuelles Bild der Kreditwürdigkeit des Kunden bieten.
Sie müssen dieser Klausel nicht zustimmen und können Sie aus einem Vertrag streichen. Das birgt allerdings die Gefahr, daß Sie beispielsweise einen Kredit oder ein Handy nicht bekommen. Wenn Sie die SCHUFA-Klausel im Kontoeröffnungsantrag streichen, kann das dazu führen, daß einige Dienstleistungen des Kontos (Überziehungskredit, EC-Karte, Eurocard oder Kundenkarte) ausgeschlossen werden.

4. Was ist von Krediten „ohne SCHUFA-Auskunft“ zu halten?

Fallen Sie nicht auf Kredithaie herein, die Ihnen Geld ohne SCHUFA-Abfrage in Zeitungsanzeigen oder im Internet anbieten. Das ist garantiert unseriös und viel zu teuer. Achten Sie nicht nur auf den Zins, sondern auch auf die hohen Bearbeitungsgebühren und die Kreditnebenkosten.

5. Was soll ich tun, wenn mein Vermieter eine SCHUFA-Eigenauskunft verlangt?

Wenn Sie unbedingt eine bestimmte Wohnung haben möchten, müssen Sie wohl oder übel auf diesen Mißbrauch, gegen den selbst die SCHUFA machtlos ist, eingehen und dem Vermieter eine Selbstauskunft vorlegen. Schwärzen Sie aber die Angaben, die der potentielle Vermieter nicht wissen muß, wie etwa Konto- oder Kreditkartennummer. Einige Vermieter oder Makler lassen sich die Auswertung der „freiwilligen“ Selbstauskunft bezahlen. Wenn Sie notgedrungen gezahlt haben sollten, können Sie später das Geld zurückfordern.

6. Welche Daten speichert die SCHUFA nicht?

Die SCHUFA speichert keine Daten zum Familienstand, zum Arbeitgeber, zum Einkommen und Vermögen und zu Depotwerten. Gerade die drei letzten Punkte können aber für Verbraucher positiv sein.

7. Welche Daten speichert die SCHUFA?

Die SCHUFA speichert zunächst alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift). Selbst die Daten zu Personen im Ausland werden erfaßt. Weiter speichert sie auch die Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften.
Zusätzlich zu diesen Informationen werden auch diejenigen Daten gespeichert, die jeweils mit diesen Daten zusammenhängen: Etwa die Laufzeit der Kredite. Gespeichert werden Zahlungsstörungen oder Kündigung. Desweiteren wird gespeichert, ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Konto von der Bank gekündigt worden ist.
Darüber hinaus erfaßt die SCHUFA auch Daten, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen: Nämlich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV, früher: Offenbarungseid), einen Haftbefehl zur Erzwingung der EV, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder des Regelinsolvenzverfahrens, die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse.

8. Wann müssen diese Daten gelöscht werden?

Die SCHUFA-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach drei Jahren gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.
Zwar muß die SCHUFA die Daten nach Ablauf der Fristen löschen, doch sollten Sie das vorsichtshalber kontrollieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß häufig veraltete Daten im Bestand verbleiben.

9. Kann ich etwas über die Daten erfahren, die bei der SCHUFA über mich gespeichert sind?

Sie haben das Recht (§§ 33ff. Bundesdatenschutzgesetz), die von der SCHUFA gespeicherten Daten mittels einer sogenannten Eigenauskunft zu kontrollieren. Sie sollten von Zeit zu Zeit Ihre Daten bei der SCHUFA abfragen, um Überraschungen vorzubeugen.

10. Wie sieht eine SCHUFA-Selbstauskunft aus?

Nachfolgend haben wir Ihnen eine typische Selbstauskunft abgedruckt.
HERRN  MAX MUSTERMANN
MARIENDORFER DAMM 1-3             BERLIN, 27.05.2004
        SCHUFA HOLDING AG
12099 BERLIN        12099 MARIENDORFER DAMM 1-3

SEHR GEEHRTER HERR MAX MUSTERMANN,

NACHSTEHEND ERHALTEN SIE DIE GEWUENSCHTE AUSKUNFT UEBER DIE ZU
IHRER PERSON BEI UNS GESPEICHERTEN DATEN:

GEBURTSDATUM: 12.12.1952

VORANSCHRIFT            20097 HAMBURG WENDENSTR. 4
GEBURTSORT      00000 BERLIN

VOLKSBANK WITTENBERG EG :    GIROKONTO NR. 454647
KREDITKARTE 28.01.2001 KTONR 454647
VOLKSWAGEN BANK GMBH :
KREDIT EURO 12.549 IN 42 RATEN AB 15.02.2002 KTON
NECKERMANN VERSAND AG KREDITSERVICE S6:
VERSANDHAUS-KONTO NR. 321654987
VODAFONE D2 GMBH ABT. VDB:
SERVICE-KONTO KTONR 336699114477
        

11. Wie komme ich an meine Selbstauskunft?

Sie können – die Adressen und Öffnungszeiten erfahren Sie unter http://www.schufa.de/ – die Selbstauskunft mündlich einholen. Sie können auch per Post oder Mail bestellen.

12. Was kostet eine Eigenauskunft?

Die SCHUFA bietet verschiedene Auskünfte, online und schriftlich. Die Preise sind unterschiedlich. Die SCHUFA ist aber verpflichtet, einmal im Jahr Verbrauchern eine kostenlose Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen.

13. Was kann ich tun, falls diese Daten nicht stimmen?

Die Erfahrung von Verbraucherschützern und Rechtsanwälten zeigt, daß der Datenbestand der SCHUFA auch einmal Fehler aufweisen kann. Insbesondere sind manchmal Voranschriften veraltet und Einträge nicht mehr aktuell. Darum, daß die Daten berichtigt oder gelöscht werden, müssen Sie sich selbst kümmern. Sie müssen sich an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle oder das Verbraucherservicezentrum Hannover (Adresse, Telefon etc. finden Sie unter http://www.schufa.de/) wenden und nach den Paragraphen 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten verlangen. Es ist wichtig, sich zu wehren, weil Sie sonst als Risikokunde gelten können, wenn die Daten entsprechende Fehler aufweisen.
Wenn die SCHUFA innerhalb einer angemessenen Frist nicht überprüfen kann, ob die Daten richtig oder falsch sind, werden die Daten bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt.
Es ist auch möglich und sinnvoll, parallel die Berichtigung der Daten vom jeweiligen Vertragspartner der SCHUFA (beispielsweise einer Bank) zu verlangen, weil derjenige, der die falsche Eintragung verursacht hat, zu deren Widerruf gegenüber der SCHUFA verpflichtet ist und gegebenenfalls für die Folgen eines unrichtigen Eintrags haftet.

14. Wie formuliere ich einen Brief, mit dem ich die Löschung der Daten verlange?

Nachfolgender Musterbrief soll Ihnen ermöglichen, selbst ein Schreiben an die SCHUFA und ihren Vertragspartner zu verfassen, falls Sie in Ihrer Eigenauskunft falsche Daten gefunden haben. Für weniger komplizierte Sachverhalte reicht selbstverständlich ein knapper Brief. Kürzen Sie unseren Formulierungsvorschlag dementsprechend. Wenn Sie nachvollziehbar und beweisbar darlegen, warum bestimmte Einträge nicht richtig sind, reagiert nach unserer Erfahrung die Gegenseite zumeist rasch und berichtigt die Daten.
Max Mustermann                     Bremen, 06.01.2005
Musterweg 7
11111 Musterstadt

An die        Nachrichtlich an die
Musterbank       SCHUFA
Musterallee 4       Musterstraße 12-16
11112 Musterstadt      11113 Musterstadt


Widerruf einer unrichtigen Meldung an die SCHUFA

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 05.01.2005 eine SCHUFA-Eigenauskunft erhalten, die ich bestellt
hatte, um die Daten zu überprüfen. Nicht alle Einträge sind richtig. Von Ihrem
Geldinstitut stammt die Eintragung "Girokonto in Abwicklung, Kündigung
354/23.10.04, erledigt 13.11.04." Dieser Eintrag entspricht nicht dem
tatsächlichen Sachverhalt. Zugegebenermaßen hatte ich mein Girokonto
überzogen. Der Betrag, mit dem ich mich im Saldo befand, betrug 150
Euro. Zugegebenermaßen habe ich auch Ihre beiden Erinnerungen zum Ausgleich des
Saldos unbeachtet gelassen, was auch an der geringen Summe gelegen haben mag. Zu
diesem Zeitpunkt durfte ich mich seit 20 Jahren zu den Kunden Ihres Instituts
zählen, ohne daß Sie mir Verfehlungen hätten vorwerfen können. Trotzdem bekam
ich eines Morgens ein Schreiben, mit dem Sie die Auflösung meines Kontos
androhten. Ich bat daraufhin um die Löschung und Abrechnung des Kontos sowie um
Mitteilung des genauen Saldos, mit der Ankündigung, den exakten Saldo nach
Mitteilung unverzüglich auszugleichen. Daraufhin kündigten Sie das Konto und
meldeten die Kündigung an die SCHUFA. Nachdem ich den Saldo ausgeglichen hatte,
leiteten Sie der SCHUFA eine "Erledigt-Meldung" zu, woraufhin die SCHUFA oben
genannten Eintrag speicherte. Dieser Eintrag entspricht nicht dem tatsächlichen
Hergang. Sie sind verpflichtet, diese Daten gegenüber der SCHUFA zu
widerrufen. Der Widerrufsanspruch folgt aus einer entsprechenden Anwendung der
§§ 823, 1004 BGB als Anspruch auf Beseitigung der durch die unzulässige
Datenübermittlung entstandenen Störung. Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz
nicht gedeckte Übermittlung von Daten stellt nämlich eine Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823
Abs. 1 BGB auch negatorischen Schutz nach den allgemeinen Vorschriften
genießt. Das für einen Beseitigungsanspruch erforderliche Fortwirken der
Beeinträchtigung besteht regelmäßig so lange, wie die Daten beim Empfänger noch
nicht gelöscht sind (Landgericht Karlsruhe MDR 1997, S. 1141f.).

Die Datenübermittlung war in meinem Fall unzulässig, weil sie weder durch die
vereinbarte SCHUFA-Klausel noch durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt
war. Die zwischen uns vereinbarte SCHUFA-Klausel sieht vor, daß Ihr
Kreditinstitut der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (zum
Beispiel Scheckkarten-Mißbrauch, beantragten Mahnbescheiden und anderen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) meldet, soweit dies nach dem
Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Als Zulässigkeitsvoraussetzung sieht diese
Klausel vor, so wie es der Bundesgerichtshofs (NJW 1986, S. 46ff.) verlangt, daß
die Meldung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners
der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die
schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hieraus ergibt
sich zwingend, daß die Meldungen der Bank an die SCHUFA, die bei der SCHUFA
gespeichert und zum Gegenstand von Auskünften an Kreditinstitute werden sollen,
inhaltlich richtig und unter strikter Beachtung der Interessen des Kunden
sorgfältig vorgenommen werden müssen (Oberlandesgericht Frankfurt ZIP 1989,
S. 89ff. = NJW-RR 1989, S. 562ff.). Da die Klausel auf das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweist, hätten Sie bei ihrer Anwendung die von
der Rechtssprechung zu § 28 BDSG entwickelten Grundsätze beachten müssen. Als
datenübermittelnde Stelle sind Sie verpflichtet in jedem Einzelfall nach dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abwägung zwischen Ihren berechtigten
Interessen beziehungsweise mit denen der in Betracht kommenden Dritten oder der
Allgemeinheit vorzunehmen, bevor Sie die Daten übermitteln. Dabei hätten Sie
auch prüfen müssen, welches Gewicht und welcher Wert meinen schutzwürdigen
Belangen zukommt. Sie waren danach nicht berechtigt, die Auflösung des Kontos
und den Saldo mit dem Merkmal "Kündigung" an die SCHUFA zu melden. Das hätten
Sie nur in dem Fall tun dürfen, wenn Sie mit Sicherheit davon hätten ausgehen
können, daß ich aufgrund von Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit
(Insolvenz) den Saldo nicht sogleich ausgeglichen habe. Das war jedoch gar nicht
der Fall. Allein der Umstand, daß ich den Saldo nicht fristgerecht ausgeglichen
habe, kann eine solche Annahme nicht rechtfertigen, ohne daß weitere gewichtige
Umstände hinzutreten. Sie hätten außerdem berücksichtigen müssen, daß ich selbst
die Auflösung des Kontos beantragt habe. Außerdem hätten es vor der Übermittlung
der Daten an die SCHUFA in jedem Fall einer nachweisbaren fruchtlosen
Fristsetzung bedurft. Den beiden vor der Auflösung des Kontos an mich ergangenen
"Erinnerungen" zum Ausgleich des überzogenen Kontos kommt in diesem Zusammenhang
keinerlei juristische Bedeutung zu.

Sollten Sie bis zum 06.01.2005 die Löschung nicht vorgenommen und mir gegenüber
mittels einer aktualisierten Eigenauskunft nachgewiesen haben, werde ich die
Löschung gerichtlich durchsetzen und Schadensersatzansprüche wegen der
Gefährdung meiner Kreditwürdigkeit und Nachteilen für meinen Erwerb und mein
Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB) geltend machen.


Mit freundlichem Gruß
        

15. Was soll ich tun, wenn die Bank es ablehnt, die unrichtigen Daten zu widerrufen oder die SCHUFA sich weigert, unrichtige Daten zu löschen?

Insbesondere dann, wenn Ihnen durch die falsche SCHUFA-Daten ein Schaden entstanden ist oder droht, ein Schaden zu entstehen (beispielsweise bei einer bevorstehenden Baufinanzierung), bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Anwalt, der Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen wird.

12.10.10

Clever Küchen kaufen

Das Einmaleins der Küchenplanung: So kommen Sie zum optimalen Küchenplan


Die sorgfältige Planung Ihrer Küche ist ein absolutes Muss. Denn Fehler, die in der Planungsphase gemacht werden, sind später meist gar nicht mehr oder nur sehr kostspielig zu korrigieren.

Erfahren Sie deshalb im ersten Teil von Clever Küchen kaufen, welche Punkte Sie bei der Küchenplanung unbedingt berücksichtigen müssen und wie Sie schnell und leicht zu Ihrer perfekten Küchenlösung kommen:

  • Maß nehmen: Wo und was Sie ausmessen müssen und wie Sie die häufigsten Messfehler vermeiden.
  • Selbst planen: Mit der einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung planen Sie Ihre Küche bis ins Detail selbst -- egal ob L-förmig, U-förmig oder eine Küchenzeile.
  • Planen lassen: Warum Sie dem Händler Ihren Plan nicht überlassen sollten -- und wie Sie seinen beurteilen und prüfen.
  • Planen mit Küchenelementen: Die Zahl der lieferbaren Küchenmöbel ist Legion. Eine umfangreiche Auflistung aller Basistypen (mit Maßen!) entwirrt für Sie diese Vielfalt. So treffen Sie leicht die richtige Auswahl und Anordnung von Unterschränken, Oberschränken, Ergänzungsteilen etc.
  • Küchenplanung mit Einbaugeräten: Was Sie bei der Planung mit den Einbaugeräten (Geschirrspüler, Kühlschrank etc.) besonders beachten müssen.
  • Küchenplanung mit Ergonomie: Der Fragenkatalog zu diesem Thema garantiert Ihnen, dass die Arbeiten in der Küche später mit Leichtigkeit ablaufen. Außerdem: Die Faustregel zur Bestimmung der richtigen Arbeitshöhe.
  • Planungs- und Gestaltungstipps: Wie Sie die Küchenelemente so anordnen, dass Ihre neue Küche auch optisch wie aus einem Guss wirkt (Türanschläge, vertikale Linienführung etc.)


Wie Sie Küchenhersteller und Küchenqualität vergleichen und die Spreu vom Weizen trennen


Die Preisunterschiede bei Einbauküchen gleicher Qualität sind beträchtlich. Und ebenso groß sind hier Ihre möglichen Einsparungen: In der Regel ein Drittel des Preises, in einigen Fällen sogar noch mehr.

Clever Küchen kaufen zeigt Ihnen genau, auf welche Qualitätsmerkmale Sie unbedingt achten, und welche Stellen Sie kritisch unter die Lupe nehmen müssen. Dann wird Ihnen auch kein Küchenhändler ein X für ein U vormachen können und Sie werden lange Jahre Freude an Ihrer neuen Küche haben:

  • Küchenhersteller-Ranking: Welcher Hersteller welche Qualität produziert und wie Sie die Küchen von Nolte, Alno, Häcker, Nobilia und allen anderen vergleichen.
  • Küchenfront: Beschichtet, lackiert, furniert oder gar Massivholz? Die Frontausführung bestimmt hauptsächlich den Preis der Küche! Erfahren Sie, worauf Sie jeweils achten müssen und anhand welcher Kriterien Sie jede dieser Ausführungen beurteilen und vergleichen. Außerdem: Was und wie Sie selbst testen können und welche Prüfberichte Sie sich zeigen lassen sollten.
  • Oberschränke, Unterschränke etc.: Was Ihnen die Art und Weise des Zusammenbaus (Beschläge, Holzverbindungen usw.) und der Blick auf Ecken und Kanten verrät. Außerdem: Wie dick Korpusplatten, Einlegeböden etc. sein sollten.
  • Arbeitsplatten: Worauf es bei Arbeitsplatten aus Schichtstoff, Massivholz, Granit, Edelstahl oder Mineralwerkstoff ankommt.
  • Schubkasten und Auszüge: Wie Sie die Stabilität von Schubkasten und Auszügen checken. Und: Was Sie bei der Auszugsmechanik testen sollten.
  • Elektrogeräte: AEG? Miele? Siemens? Wie Sie mit dem Maxi-Mini-Vergleich leicht die optimalen Geräte herausfinden.
  • Gütesiegel: Was sagen Gütezeichen über die Qualität der Küche aus? Erfahren Sie, auf welche Zertifikate Sie sich verlassen können -- und welche nur Werbezwecken dienen.


So kaufen Sie Ihre Wunschküche wirklich zum Schnäppchenpreis


Ein bisschen Feilschen und so ein paar Euro herausschinden ist eine Sache -- den wirklich niedrigsten Preis bezahlen aber eine völlig andere. Nur wer weiß, wie die Preise zustande kommen und wer den Spielraum der Händler genau kennt, kann wirklich sparen:

In Clever Küchen kaufen erfahren Sie, was beim Kauf Ihrer neuen Küche wirklich "drin" ist. Lernen Sie außerdem die Besonderheiten beim Küchenkauf in punkto Sonderangebote, Rabatte und den Preisvergleich, sowie die Verkaufstricks und Rechenspiele der Küchenfachhändler kennen. Und das lohnt sich für Sie:

Bei einer einfachen Küchenzeile sparen Sie vielleicht nur 200 € -- bei einer großen Einbauküche können es aber leicht 5.000 € und mehr sein!

  • Küchenpreise: Welche Qualität Sie für welchen Preis erwarten können und was es auf sich hat mit Listenpreisen, Preisgruppen, Einkaufskonditionen etc.
  • Handelsspanne: Wie der Händler kalkuliert, wie hoch die Handelsspanne bei Küchen ist und wie Sie dieses Wissen gezielt zur Preisreduzierung einsetzen.
  • Preisvergleich: Wie Sie den Preisvergleich richtig angehen ... und welche große Rolle Ihre Stückliste (Typenaufstellung) dabei spielt.
  • Das günstigste Angebot: Wie Sie am Besten vorgehen, um den günstigsten Händler Ihrer Wunschküche zu finden. Außerdem: Wie und mit welchen Argumenten Sie an Ihrer Preisvorstellung stur festhalten können. Kaufen Sie dann mit der Gewissheit, den maximalen Preisnachlass erhalten zu haben!
  • Prozente, Rechenspielchen und Verkaufstricks: Warum Sie bei "Sonderangeboten" etc. besonders aufpassen müssen und mit welchen Tricks versucht wird, Ihnen die Küche möglichst teuer zu verkaufen.


So gehen Sie ganz auf Nummer sicher


So wichtige Punkte wie Liefertermine, Zahlungsvereinbarungen, Montage usw. finden fast immer viel zu wenig Beachtung ... vor allem von der Seite des Händlers. Klar, denn der möchte im Falle eines Falles möglichst fein raus sein.

Drehen Sie hier den Spieß um und schließen Sie den Kauf mit Vorteilen für Sie als Käufer ab! Im wichtigen letzten Teil des Ratgebers erfahren Sie z.B.:

  • Die 10 Gebote für den Küchenkauf: Welche Punkte unbedingt schriftlich festgehalten werden müssen ... damit Sie keine bösen Überraschungen erleben!
  • Anzahlung: Wie viel Sie höchstens anzahlen sollten ... und mit welchem kaum bekannten Kniff Sie Ihre Anzahlung absichern.
  • Lieferung und Montage: Was Sie bezüglich Lieferung und Küchenmontage unbedingt vereinbaren sollten. Und: Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Küche perfekt montiert wird.
  • Garantie: Wie Sie es anstellen, sogar 5 (!) Jahre Garantie auf Ihre neue Küche zu erhalten.
  • 6 Musterbriefe: Wie Sie dem Händler richtig Dampf machen -- falls es notwendig werden sollte.

Freiwillige Verkürzung der Probezeit

Im Land Nordrhein-Westfalen werden seit dem 01. Januar 2004 Fortbildungsseminare für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe der Klasse B durchgeführt.
Dadurch sollen die besonderen Unfallrisiken, die von Fahranfängern ausgehen, insbesondere durch Stärkung des Verantwortungsbewusstseins, gesenkt werden.
An den Fortbildungen dürfen Fahranfänger teilnehmen, die seit mindestens sechs Monaten einen PKW - Führerschein ( Klasse B ) haben und deren Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung und Vorlage der Teilnahmebescheinigung verkürzt sich die Probezeit um ein Jahr.
Die Seminare setzen sich aus Gruppensitzungen von dreimal 90 Minuten, einer Übungs-und Beobachtungsfahrt von 60 Minuten sowie praktischen Sicherheitsübungen von 240 Minuten Dauer zusammen und werden von geschulten Seminarleitern und Moderatoren durchgeführt.

Verzeichnis der Fahrlehrer, die eine freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe durchführen.

» Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen:
Fahrerlaubnisbehörde
Ravensberger Park 5
Tel. 0521/51 3811
Fax 0521/51 3525
Öffnungszeiten: mo-fr 8-12 Uhr, zusätzlich do 14.30-18 Uhr

Punkteregelung für auffällige Kraftfahrer

» Punktebewertung: Die im Verkehrszentralregister erfassten Straftaten eines Fahrerlaubnisinhabers werden je nach Art und Schwere mit 5 bis 7 Punkten, die Ordnungswidrigkeiten mit 1 bis 4 Punkten bewertet.PDF-Dokument  [1079 KB]Fahrerlaubnisverordnung (Anlage)

» Maßnahmen: Für die nach dem Punktsystem zu treffenden Maßnahmen sind ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig. Das Punktsystem sieht folgend abgestufte Maßnahmen (§ 4 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz) vor.


Punktebewertung
Maßnahmen
8 bis 13 PunkteVerwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
   
14 bis 17 PunkteAnordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (falls keine Teilnahme an einem Aufbauseminar bereits in den letzten fünf Jahren erfolgte) mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
   
14 bis 17 Punkte und bereits Aufbau-
seminar
Erneute schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
   
18 und mehr PunkteEntziehung der Fahrerlaubnis

» Punkteabzug
Ein Punkteabzug (§ 4 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz) ist nur innerhalb von fünf Jahren möglich, und es kann kein Abzug auf Vorrat (Pluspunkte) angelegt werden:

Abzug bis zu 4 Punktenfreiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand bis 8 Punkte
Abzug von 2 Punktenfreiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand von neun bis 13 Punkte
Kein Abzugbei einer angeordneten Teilnahme
Abzug von 2 Punktenfreiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei 14 bis 17 Punkten

Weitere Informationen hierzu bekommen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer: 51-3811

» Auskunft über den Punktestand:
Jeder kann unentgeltlich über die zu seiner Person erfassten Entscheidung(en) und über die Punkte schriftlich Auskunft erhalten. Ein entsprechender Antrag ist mit Angabe der vollständigen Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsort, Familienname, Vorname(n), Geburtsname) und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis (§ 30 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz) an das Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg, zu richten.

Als Identitätsnachweis werden bei schriftlichen Auskunftsersuchen anerkannt:

1. die amtliche Beglaubigung der Unterschrift
2. die Ablichtung des Personalausweises oder des Passes

oder des behördlichen Dienstausweises.

Der Identitätsnachweis dient zum Schutz der im VZR eingetragenen Personen und soll verhindern, dass Unbefugte widerrechtlich Auskunft über Dritte erhalten.
Für die Auskunft an einen beauftragten Rechtsanwalt ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung oder einer beglaubigten Ausfertigung hiervon erforderlich.


Weitere Informationen bekommen Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg unter der Telefonnummer: 0461/316-0.

8.10.10

Rechtsschutz—法律保护保险

全范围综合法律保护保险 (Kompakt-Rechtsschutz) 提供给受保人法律保障。保险内容建立在职业纠纷、私人纠纷、交通纠纷和住房纠纷的基础上 (Beruf,Privat,Verkehr und Wohnen)。
它确保受保人在工作,私人生活中,在房屋租赁及产权方面,在参与交通过程中无后顾之忧,特别是劳工纠纷最受益于保险,一般在德国打官司,输者付法庭及律师费用。但只要是劳工纠纷,无论谁是谁非,费用双方分摊。

常规保险范围:
1、Schadensatz-Rechtsschutz
在财产、人身以及经济利益方面的损失纠纷。比如:你在看房过程中踩到一个无法辨认又无明显标志的地坑上而受伤,一年无法工作而向房地产经纪人索赔人身及经济损失的纠纷。
2、Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
违反纪律罚款纠纷。
3、Straf-Rechtsschutz
刑事纠纷。比如你公司被告违反企业安全法规、违反环保法等,你想自我辩护的费用。
4、 Arbeits-Rechtsschutz
你或家人与雇主发生如撤销劳工合同、工作时间、休假等方面的纠纷。
5、Sozialgerichts-Rechtsschutz
与社会保险相关机构、国家保险公司由于在社会保险支出、补偿要求、失业金或者工伤方面的纠纷。
6、Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
作为公职人员或特殊行业如医生违反职业或行业规定的纠纷。
7、Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrechtsschutz 合同及物权纠纷
8、Steuer-Rechtsschutz vor Gericht 你及家人在税务纠纷方面的法庭诉讼费用。
9、Beratungs-Rechtsschutz im Familen-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
家庭及遗产纠纷一次性咨询(只支付发生纠纷后所应处理的事情的咨询费用,如离婚所需的手续及程序。问及更多或委托律师办案不在保险范围内)
10、Verkehrsrechtsschutz
交通纠纷。比如,在Flensburg被登记的违章记录,到期没有被消除,目前面临取消驾照的危险。
11、Wohnungs-und Grundstuecksrechtsschutz
住房纠纷。发生纠纷直至法庭所产生的律师费、法庭费、考证费等由保险公司承担,投保人可以根据各自的不同要求进行组合,以得到最佳保险方案。除标准内容外,还可以以增加保费的形式追加保险内容。在日常经营与生活中,任何人都无法排除出现纠纷甚至打上法庭的可能。

4.10.10

人身意外伤残保险

人身意外伤残保险提供什么保障?

1.一次性伤残赔偿 (Invalidität)
如受保人因意外事故一年后还留下身体或精神全部或部分残废,在完全残废情況下,得到足額保险金額,如部分残废,則按残废比例(所谓的Gliedertax)予以部分赔偿。

2.伤残養老金赔偿(Unfallrenten)
如受保人因意外事故一年后还留下身体或精神伤残超过一定程度(各保险公司不同,一般是50%),则可得到合同签订的终身养老金,有些保险公司顺至加上担保年限赔偿给家属。

3.抚恤金(Todesfallleitung)
如受保人因意外事故一年內不幸去世,則可得到合同签订的赔偿金額。

4.住院补贴(Krankenhaustagegeld)
如受保人因意外事故住院,則每天得到一定赔偿金額,按实际住院天数计算。

5.康复补贴(Genesungsgeld)
出院后还需继续治疗的康复过程,每天得到一定赔偿金額,各保险公司有不同的时间限制。

6.病假补贴(Krankentagegeld)
如受保人因意外事故休病假而不能工作或学习,每天得到一定赔偿金額,各保险公司有不同的时间限制。

7.其他项目一般是免费包括在内如
组织現場救护(Bergungskosten)
整容手术赔偿(Kosmetische Operation)
疗养补贴(Kurkostenbeihilfe)
成人家务补贴(Haushaltshilfe)及孩子住院陪同费补贴等。保额因保险公司而异。

以上保障可自由选择,投保人应该按自身经济情况尽可能选择足够的理赔金额,至少要保证任何事故发生之后不会导致经济出现问题。一般情况下,项目越广,保费越高。当然,各保险公司同样条件下价格相差很大,所以选择保险公司非常重要。